Darmstädter Linke fordert Informationen zur Klinik-Holding /> Kreis sieht Aufgaben des Krankenhauses Mechernich durch Reform beschnitten />

KKB: Schließung des Krankenhaus St. Josef Schweinfurt sei erst der Anfang einer drohenden Insolvenz-/ Schließungswelle auf dem deutschen Krankenhausmarkt mydrg.de





groups

KKB: Schließung des Krankenhaus St. Josef Schweinfurt sei erst der Anfang einer drohenden Insolvenz-/ Schließungswelle auf dem deutschen Krankenhausmarkt

Klinikkompetenz Bayern mit Stellungnahme zur wirtschaftlichen Lage der bayerischen Krankenhäuser (Pressemeldung).



Das Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt, Mitglied der Klinik-Kompetenz-Bayern eG (KKB), wird voraussichtlich seinen Betrieb zum Jahresende einstellen, verursacht durch die desaströsen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser. Das Krankenhaus musste aufgrund der unzureichenden Finanzierung für das Jahr 2023 einen Verlust von ca. 4 Mio. € verbuchen. Damit ist das das Krankenhaus St. Josef nicht allein. Nach einer Umfrage unter den KKB-Mitgliedern sind alle Kliniken 2023 defizitär und erwarten für 2024 noch höhere Verluste. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für 2024 weiterhin sehr schlecht. Die geplante Krankenhausreform wird auch für die nächsten Jahre keine Besserung bringen.

Aus Sicht der KKB ist die Schließung des Krankenhaus St. Josef erst der Anfang einer drohenden Insolvenz-/ Schließungswelle auf dem deutschen Krankenhausmarkt. Die 34 Mitglieder der KKB mit insgesamt 66 Klinikstandorten in Bayern mussten im Jahr 2023 nach den vorliegenden Rückmeldungen einen Verlust von zusammen bis zu 350 Mio. € verbuchen. Für die Hochrechnung 2024 ist die Tendenz weiter deutlich steigend, es wird mit einem Defizit aller – überwiegend kommunalen – KKB-Kliniken - von über 400 Mio. € gerechnet. Defizite in dieser Höhe werden die kommunalen Träger nicht über mehrere Jahre verkraften können, so dass weitere Krankenhausstandorte den Betrieb einstellen müssen. Das führt zu einem „kalten Strukturwandel“ in der Krankenhausversorgung und einer ungeordneten Veränderung der Versorgungslandschaft. Auch aus Sicht der Kliniken ist eine Reform der Krankenhausstrukturen und der Finanzierung notwendig. Durch die aktuell desaströsen Rahmenbedingungen wird aber eine sinnvolle und vor allem abgestimmte Veränderung der Versorgungsstrukturen auf Basis von Reformgesetzen keine Wirkung mehr entfalten können. Dass mit dieser momentan durch die Bundesregierung verfolgten Strategie der Verstärkung des wirtschaftlichen Drucks auf alle Kliniken die Strukturen nicht immer sinnvoll verändert werden, zeigt das Beispiel des Krankenhauses St. Josef, das bisher jährlich rund 10.000 Patienten stationär versorgt hat. Ein Krankenhaus in dieser Größe in so kurzer Zeit ohne Abstimmung im Einzugsgebiet vom Netz nehmen zu müssen, wird deutliche Einschränkungen für die Patienten in der betroffenen Region zur Folge haben.
Die seit zwei Jahren ansteigende Unterfinanzierung, trifft alle Krankenhäuser in Deutschland und insbesondere freigemeinnützig getragene Krankenhäuser, wie das Krankenhaus St. Josef, da die Verluste etwaige Rücklagen aus den Vorjahren schnell aufgezehrt haben. Die überwiegend kommunalen Mitglieder der KKB erwarten für 2024 individuelle Defizite von 1 Mio. € bis zu 40 Mio. €. Die kommunalen Träger, Landkreise und kreisfreie Städte unterstützen die Kliniken finanziell, was aber massive Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte hat und deren Handlungsfähigkeit in den nächsten Jahren stark einschränkt.
Auf Basis des Krankenhausfinanzierungsgesetzes hat die Bundesregierung die Pflicht die „[…] wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser […] zu gewährleisten […]“. Dieser Pflicht kommt die Bundesregierung insbesondere seit dem Jahr 2022 nicht mehr nach! Angesichts der massiven Verschlechterung der finanziellen Lage der Krankenhäuser bleibt aber auch im kommunalen Bereich abzuwarten, wie lange sich die Kommunen die Millionen-Defizite ihrer Krankenhäuser noch leisten können. Ein zeitnahes Handeln der Bundespolitik ist hier im Sinne aller Beteiligter!
Für die KKB liegt die Schuld für die aktuelle Misere größtenteils in der nicht ausreichenden Vergütung der Krankenhausleistungen. Die Vergütung für die stationären Leistungen der Krankenhäuser wird auf Basis von gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgegeben. Darauf haben die Kliniken keinen Einfluss. Durch die hohe Inflation der letzten Jahre, die massiven Materialkostensteigerungen und die Personalkostensteigerungen hat sich ein deutliches Delta zwischen der Steigerung der Preise für die Krankenhausleistungen und der Kostensteigerung entwickelt, was zu den massiven Verlusten führt. Die Bundespolitik hat es hierbei in den letzten Jahren, trotz deutlichen Forderungen der Krankenhäuser, der Krankenhausverbände und der kommunalen Spitzenverbände unterlassen, diese Fehlentwicklung zu korrigieren. Die ca. 800 Mitarbeitenden des Krankenhaus St. Josef sind nun die Leidtragenden des Politikversagens, da sie zum Jahresende höchstwahrscheinlich Ihren Job verlieren. Die Aussicht, dass jetzt noch bis zum Jahresende ein neuer Träger gefunden werden kann, ist äußerst gering. Aber nicht nur die Mitarbeitenden verlieren Ihren Job, die Schließung wird sich auch massiv auf die Versorgung der Bevölkerung auswirken.
Die von Prof. Dr. Lauterbach auf den Weg gebrachte Krankenhausreform wird aus Sicht der KKB kurzfristig keine wirtschaftliche Verbesserung für die Kliniken bringen. Das DRG-System bleibt erhalten; die Krankenhausleistungen werden auch weiterhin zu einem nicht unwesentlichen Teil über die DRG-Fallpauschalen vergütet. Die angekündigte Vorhaltefinanzierung, klingt zwar gut, ist aber weiterhin an die Fallzahlen der Kliniken gekoppelt und ist damit – anders als der Name vermuten lässt - keine echte Vorhaltefinanzierung von notwendigen Strukturen. Eine Verbesserung der Vergütung ergibt sich damit nicht, zumal seitens der Bundespolitik vorgesehen ist, dass insgesamt nicht mehr Finanzmittel für die Betriebskostenfinanzierung aller Kliniken zur Verfügung gestellt werden.
Die KKB fordert von der Bundespolitik eine deutliche Anhebung des für die DRG-Erlöse wesentlichen Landesbasisfallwerts um den tatsächlichen Prozentwert der Kostensteigerung, rückwirkend ab dem 01.01.2023 sowie eine Zusage der Politik, zukünftig die Krankenhausleistungen auskömmlich zu bezahlen.
Im Fall vom Krankenhaus St. Josef ist besonders bedauerlich, dass der Ende 2023 angekündigte Zusammenschluss mit dem deutlich größeren Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen scheiterte. Somit wurde die Chance eines gesundheitspolitisch sinnvollen Zusammenschlusses im Sinne der Leistungsbündelung

Quelle: Pressemeldung, 25.07.2024

« Darmstädter Linke fordert Informationen zur Klinik-Holding | KKB: Schließung des Krankenhaus St. Josef Schweinfurt sei erst der Anfang einer drohenden Insolvenz-/ Schließungswelle auf dem deutschen Krankenhausmarkt | Kreis sieht Aufgaben des Krankenhauses Mechernich durch Reform beschnitten »