Die Siegel-Magie
Wettbewerbszentrale kritisiert Werbung mit Siegeln im Gesundheitsbereich (Pressenachricht).
Der harte Wettbewerb im Gesundheitsmarkt zeigt sich in der Praxis der Wettbewerbszentrale bereits im Zusammenhang mit der Anzahl eingehender Anfragen und Wettbewerbsbeschwerden im Gesundheitsbereich: Im Jahr 2022 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb rund 900 Anfragen und Beschwerden in diesem Bereich, der Apotheken, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie, Gesundheitshandwerke etc. umfasst, verzeichnet. In 2023 sind es bislang rund 750.
Werbung mit Auszeichnungen als irreführend und intransparent moniert
Die Wettbewerbszentrale geht gegen Werbung mit Siegeln und Auszeichnungen im Gesundheitsbereich vor, wenn diesen eine solide Grundlage wie objektive, nachprüfbare Kriterien fehlt. In einem Fall hat die Zentrale etwa die Werbung mit „Ausgezeichnet als die beste Haarklinik Deutschlands“ beanstandet, weil keine Kriterien für die Auszeichnung erkennbar waren. In einem anderen Fall hatte sich eine Klinikgruppe mit einer Art Siegel als „Deutschlands beste neurologische Klinikgruppe“ geschmückt. Es gab weder eine Fundstelle zur Nachprüfbarkeit der Aussage, noch beruhte die „Auszeichnung“ auf einer Überprüfung durch einen neutralen Dritten anhand objektiver Kriterien. In beiden Fällen haben sich die Kliniken zur Unterlassung verpflichtet.
Beanstandungen bei Werbung mit „Siegeln“ im Krankenkassenbereich
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Quelle: Pressenachricht, 21.11.2023