Az. S 25 KR 699/21: Für bariatrische Operationen ist das Gewicht (BMI) bei der Indikationsstellung maßgeblich
Az. S 25 KR 699/21: Zur Beurteilung einer Primärindikation für eine bariatrische Operation bei einem BMI von mehr als 50 kommt es auf das Gewicht bei Stellung der OP-Indikation an und nicht auf das Gewicht bei Aufnahme in das Krankenhaus zur Durchführung der Operation (Urteilsbegründung).
Adipositas - Aufnahmediagnose - bariatrische Chirurgie - Bodymass-Index - DRG-Recht - Hessen - Indikationsstellung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - MDK - S 25 KR 699/21 - Schlauchmagen-Operation - Sozialgericht Darmstadt - stationäre Krankenhausbehandlung - URL