Az. B 8 AY 3/23 R: Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber sind bei akuter Erkrankung zu erstatten
Az. B 8 AY 3/23 R: Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber sind bei akuter Erkrankung zu erstatten (Pressemitteilung).