Az. S 18 KR 140/24: Anspruch auf Aufwandspauschale auch bei unverändertem Rechnungsbetrag nach Erörterungsverfahren
Az. S 18 KR 140/24: Fehlende Minderung des Abrechnungsbetrages gilt unabhängig vom Zeitpunkt auch im streitbefriedenden Erörterungsverfahren (Urteilsbegründung).