Az. B 1 KR 20/23 R: BSG zur Behandlungsleitung bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung
Az. B 1 KR 20/23 R: Behandlungsleitung bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 20/23 R: Behandlungsleitung bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung (Quaas & Partner).
Az. L 1 KR 167/21: Bei fehlendem (international) breiten fachlichen Konsens zur TAVI-Intervention 2014 auch ohne Herzchirurgie entspricht die rein interventionell-kardiologische Erbringung nicht dem Qualitätsgebot und konnte nicht vergütet werden (Urteilsbegründung).
Übergangsregelung zur Aussetzung des Aufrechnungsverbots rechtmäßig (Quaas & Partner).
Klage einer Krankenschwester gegen das Klinikum Lippe wegen Arbeitsüberlastung abgelehnt (WDR).
Az. B 1 KR 41/22 R: Ein Ulcus beim diabetischen Fußsyndrom kann nicht einfach als Dekubitus kodiert werden, wenn keine Druck-Genese nachgewiesen werden kann (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 20/23: Die Kodierung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (OPS 8-980) erfordert die tägliche Anwesenheit mit Rufbereitschaft der Behandlungsleitung (Terminbericht 22/24).
Az. B 1 KR 12/23 R: Keine gesonderte Vergütung der Aufnahmeuntersuchung / Passus im Landeskrankenhausgesetz Hamburgs sei nichtig (Terminbericht 22/24).
Az. S 8 KR 341/22: Auf eine Aufwandspauschale nach § 275 SGB V sind Verzugszinsen nach dem BGB zu zahlen (Urteilsbegründung).
Az. L 20 KR 265/23, L 20 KR 287/23, L 20 KR 309/23 und L 20 KR 509/22, S 18 KR 705/21: Übergangsregelung zur PrüfvV bestätigt: Aufrechnung der Krankenkasse wirksam (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/23 R: BSG entscheidet zu primärer Fehlbelegung bei rezidivierender depressiver Episode i.R. einer Alkoholabhängigkeit (Terminvorschau 22/24).
Az. B 1 KR 12/23 R: Kann eine Behandlung ohne Verordnung von Krankenhausbehandlung (hier: Notfall) wie eine vorstationäre Behandlung nach Landesvertrag Hamburg bei Entlassung gegen ärztlichen Rat vergütet werden? (Terminvorschau 22/24).
Az. B 1 KR 20/23 R: BSG zum Erfordernis der Anwesenheit der fachärztlichen Behandlungsleitung bei Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung mit dem OPS 8-980 (Terminvorschau 22/24).
Az. B 1 KR 37/22 R: LSG müsse noch ermitteln, ob die die besonderen Mittel des Krankenhauses erfordernde geburtshilfliche äußere Wendung als teil- oder vollstationäre Leistung zu vergüten sei (Urteilsbegründung).
Übergangsregelung zur PrüfvV bestätigt: Aufrechnung der Krankenkasse wirksam (KMH Medizinrecht).
Welche Nebentätigkeiten (z.B. Notarzteinsätze) darf ein Klinikarzt während seiner Klinik-Rufbereitschaft ausführen? (Christmann Law).
Krankenhausabrechnung: Aufrechnungsverbot durfte übergangsweise ausgesetzt werden (Beck).
Fristlose Kündigung wegen Manipulation von Patientenakte bestätigt (Rechtsdepesche).
Az. 24a-K9000-2022/29-415, Bayerisches Krankenhausgesetz (BayKrG): Allgemeinverfügung zur Sicherstellung ergänzender strahlentherapeutischer Leistungen in der stationären Versorgung (AV Strahlentherapie) (Bayern.Recht).
Az. S 31 KR 2075/21, S 31 KR 2292/21, S 32 KR 965/22: "Tägliche Verfügbarkeit" i.S. der Mindestmerkmale von Komplexcodes meint das Vorhalten, nicht die tatsächliche Inanspruchnahme von Therapieeinheiten (Quaas & Partner).
Anwendbarkeit der GOÄ bei Behandlungsverträgen mit Kapitalgesellschaften (Fehn Legal).
Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden (Urteilsbegründung).
Az. S 84 KR 6664/19: Teilstationäre Vergütung für ein fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten (Quaas & Partner).
Az. S 10 KR 203/23: Rechnungskorrektur bei offensichtlicher Unrichtigkeit (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. B 1 KR 29/22 R: Bei Patientenverlegung ohne Sachgrund trägt das Krankenhaus das Mehrkostenrisiko (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 10 KR 7/22 KH: Fehlende medizinische Begründung bei AOP-Eingriffen und Rücksichtnahmepflicht der Krankenkassen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 517/22 KH: Unterlagen-Präklusion nach verspäteter Vorlage von Nachweisen zu PKMS-Aufwandspunkten (OPS 9-200, ZE 130) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 29/22 R: Rückverweis an Vorinstanz: Ist die Verlegung zur Vermeidung tertiärer Fehlbelegung als sachgrundlos einzuordnen? (Terminbericht 16/24).
Anwendbarkeit der GOÄ bei ambulanten Leistungen eines Krankenhauses (Quaas & Partner).
Leistungen angestellter Ärzte einer juristischen Person sind mit der GOÄ abzurechnen (Medizinrecht Saarland).
Vertragsfreiheit beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Privatkliniken oder gebundene Vorgaben durch die GOÄ? (Seufert Law).
Az. S 13 KR 337/19: Krankenhaus müsse ergänzende Angaben für die Prüfung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung beibringen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 29/22 R: Bundessozialgericht muss über die Wirtschaftlichkeit einer Verlegung zur Vermeidung tertiärer Fehlbelegung mit nachfolgend höheren Kosten urteilen (Terminvorschau 16/24).
Ministerien prüfen weiter das Poolärzteurteil (Deutsches Ärzteblatt).
Az. L 8 KR 277/22: Die § 301-Mitteilung des Fachabteilungsschlüssels 2300 (Orthopädie) bei gleichzeitiger Kodierung einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung schaffe Zweifel an der Korrektheit der Abrechnung (Urteilsbegründung).
Az. 8 U 166/20: Auch vor ambulanten Eingriffen und Anästhesien ist eine vollständige Anamneseerhebung unerläßlich (KMH Medizinrecht).
Az. L 5 KR 357/22: Ist die Krankenkasse bei fehlender Leistungsentscheidung gem. § 8 PrüfvV von der Aufrechnung nach Fristablauf ausgeschlossen? (KMH Medizinrecht).
BGH: Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch Krankenhäuser auf dem Prüfstand (KMH Medizinrecht).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt auch, wenn ein Arzt für eine juristische Person eine Behandlung durchführt (Christmann Law).
Az. L 10 KR 646/22: Keine Nachberechnung (von Zusatzentgelten) gemäß § 7 Abs. 5 PrüfvV 2016 nach durchgeführter MDK-Prüfung (Urteilsbegründung).
Az. S 10 KR 329/22 und S 3 KR 437/22: Beim C-reaktiven Protein (CRP) handelt es sich nicht um ein Immunglobulin oder einen Immunkomplex, weshalb die CRP-Apherese nicht vom OPS 8-821.10 umfasst sei (Urteilsbegründung).
Krankenhaus im Streit um Beatmung eines auch heimbeatmeten Patienten erfolgreich (Ärztezeitung).
Az. L 16 KR 485/22: Nach DKR D012i 2015 bedeute obligate Resistenzkodierung (hier: U80.-), dass diese Kodes bei jedem Vorliegen zwingend zu verschlüsseln sind (Urteilsbegründung).
Az. S 17 KR 600/21: Die Frist zur Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse ist eine Ausschlussfrist (Quaas & Partner).
Personal- und Sachmittelgestellung an ermächtigte Ärzte sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen (Bundesfinanzhof).
Az. L 16 KR 182/21: Das Intensivmerkmal "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" (hier: OPS 9-619) ist nicht bereits durch die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung erfüllt (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 189/21: Nach- oder Umkodierung von Nebendiagnosen nur innerhalb des Fristenregimes des § 7 Abs. 5 PrüfV 2016 (Urteilsbegründung).
Ist die Gebührenordnung für Ärzte auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung anzuwenden? (Deutsches Ärzteblatt).
Az. B 1 KR 17/22 R: Rechnungsbegleichung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stelle kein (konkludentes) Anerkenntnis und somit keine Erledigung des Rechtsstreits dar (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 1217/22: Unter Reanimation aufgenommener und nach wenigen Minuten verstorbener Patient begründet eine vollstationäre Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 326/22: Aufrechnungsverbot wegen unwirksamer Regelungen in der Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019? (Krahnert & Krahl).
Az. S 22 KR 2605/20: Die Klägerin durfte den hier streitigen OPS 8.918.01 (Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie) nicht in Ansatz brinmgen (Urteilbegründung).
Az. S 3 KR 2980/20: Anforderungen der Qualitätssicherung sind nicht automatisch mit dem Vergütungsanspruch verknüpft (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 37/22 R: Eine geburtshilfliche äußere Wendung in Sectio-Bereitschaft erfordere besondere Mittel des Krankenhauses, zu ermitteln sei indes, ob teilstationär oder vollstationär (Terminbericht 09/24).
Az. B 1 KR 41/22 R: Ein Dekubitus als Folge einer Druckbelastung habe nicht vorgelegen und sei daher nicht zu kodieren (Terminbericht 09/24).
Versorgungsauftrag KIN zu KJP: Entfall des Vergütungsanspruches (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 32/22 R: Verjährungsfrist bei Aufrechnung einer Aufwandspauschale (KMH Medizinrecht).
Az. S 48 KR 218/18: Stationär oder Ambulant? Neben der Intensität der eingesetzten Mittel ist auch der Bewertungsspielraum bei der ambulanten Vergütung heranzuziehen (Urteilsbegründung).
Urteil zur Hauptdiagnose: Bundessozialgericht überrascht Fachwelt (Bibliomedmanager).
Az. B 1 KR 37/22 R: Besteht eine stationäre Krankenhausbehandlungsindikation zur Durchführung einer geburtshilflichen äußeren Wendung in Sectio-Bereitschaft (besonderes Mittel des Krankenhauses) (Terminvorschau 09/24).
Az. B 1 KR 41/22 R: BSG zur Kodierung eines Dekubitus bei diabetischem Fußsyndrom mit Vorfußamputation (Terminvorschau 09/24).
Az. L 10 KR 98/22 KH: Landessozialgericht NRW zu den Dokumentationsvoraussetzungen für die Kodierung des OPS-Kodes 8-550 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 796/21 KH: Die Voraussetzungen des OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) für die Feststellung der intensivmedizinischen Versorgung heranzuziehen ist unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 6/23 B: Verjährung von Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Az. B 6 KA 2/23 R: Investitionskostenabschlag bei ambulanten Notfallbehandlungen durch das Krankenhaus ist zulässig (Terminbericht 06/24).
Az. L 11 KR 1091/21: Mitwirkungsobliegenheit werde durch eine pauschale Unterlagenanforderung gar nicht erst ausgelöst (Quaas & Partner).
Az. L 10 KR 94/21: Bei der CPAP-Atemunterstützung bei Neugeborenen werden nur Zeiten des apparativen Einsatzes addiert (Urteilsbegründung).
Az. B 8 AY 3/23 R: Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber sind bei akuter Erkrankung zu erstatten (Pressemitteilung).
Az. B 1 KR 32/22 R: Keine Aufwandspauschalen-Zahlungsverpflichtung für vor 2016 eingeleiteter sachlich-rechnerischer Rechnungsprüfung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 22/22 R: Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten verstoßen... (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 526/20: Krankenkasse muss Mehrkosten für medizinisch notwendiges Einzelzimmer nicht übernehmen (Beck Aktuell).
Krankentransporte stationärer Patienten zwischen zwei Standorten eines Krankenhauses unterliegen der Gesamtbehandlungsverantwortung des Krankenhauses und sind mit der Fallpauschale abgegolten (Terminbericht 01/24).
Az. S 39 KR 1723/22: Vorstationäre Pauschale statt Notfallpauschale: Vergütung bei Einweisung zur Krankenhausbehandlung aufgrund eines Notarzt-Einsatzprotokolles (Urteilsbegründung).
Az. B 6 KA 26/22 R: MVZ in nicht-ärztlicher Trägerschaft sind bei partieller Entsperrung des Planungsbereichs nicht nachrangig, sondern gleichberechtigt zu berücksichtigen (Jus Medicus).
Az. B 1 KR 15/22 R: Gesonderte Begründungspflicht bei Abrechnung vollstationärer Notfallbehandlungen (Quaas & Partner).
Az. L 10 KR 226/22: Der Wechsel vom MD-Begehungsverfahren in das schriftliche Verfahren außerhalb der auch in diesem Zusammenhang maßgeblichen Sechswochenfrist des § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V ist nicht zulässig (Urteilsbegründung).
Az. S 44 KR 1602/17: Bei verspäteter Einleitung eines Prüfverfahrens und vorheriger Erfüllung der Obliegenheiten muss das Krankenhaus nicht mehr mitwirken (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 1/23 R: Zahlungsfrist und daraus resultierende Folgen bei Zahlungsverweigerung einer Krankenkasse (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 16 KR 292/21: Plankrankenhaus mit Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin hat nicht automatisch auch einen Versorgungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie / AEB-Vereinbarungen individueller Entgelte setzten kongruenten Versorgungsauftrag voraus (Urteilsbegründung).
Az. S 19 KR 123/23: Anspruch auf Aufwandspauschale erst mit gerichtlichem Anerkenntnis der Krankenkasse (Quaas & Partner).
Az. L 16 KR 155/22: FPV 2018: Keine Vergütung eines Zusatzentgeltes für ein Faktor X Präparat (Coagadex®) gem. OPS 8-812.a im Jahr 2018 (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 1/23 R: Das systematische Verzeichnis der ICD-10 ist bei Widersprüchlichkeiten maßgeblich für die Kodierung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/22 R: Konkreter intensiver Mitteleinsatz muss bei stationärer Notfallbehandlung deutlich und dokumentiert werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 5 KR 357/22: Materielle Präklusion bei nicht fristgemäßer Mitteilung der abschließenden Entscheidung (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 15/22 R: Stationäre Notfallbehandlung: Teilweise Abkehr von Implikationen aus dem Schockraum-Urteil (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 3288/21: Keimbesiedlung oder Kolonisation reichen für die Kodierung einer Wundinfektion (hier: B37.88 Candidose) ohne lokale oder systemische Infektionszeichen nicht aus (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 1032/20: Bei einer schweren chronifizierten psychiatrischen Erkrankung kann nicht von vornherein von einer fehlenden medizinisch-ärztlichen Beeinflussbarkeit ausgegangen werden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/22 R: BSG urteilt erneut zur Kodierung der Hauptdiagnose (Quaas & Partner).
Az. B 12 R 9/21 R: Selbstständigkeit von Poolärzten hängt vom Umfang der Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Tätigkeit ab (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 127/23: Die Hauptdiagnose kann bei einer Verlegung wechseln (Urteilsbegründung).
Anästhesist haftet für Fehlfunktion des maschinellen Beatmungsgerätes (Christmann Law).
Das Bundessozialgericht berichtet über seine Geschäftsentwicklung und Rechtsprechung im Jahr 2023 (Download, PDF, 2 MB).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie ohne Versorgungsauftrag nicht abrechnungsfähig (KMH-Medizinrecht).
Az. B1 KR 4/22 R: Bei entstehenden Mehrkosten für die Krankenkasse muss eine Verlegung begründet werden (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 25/22 R: Für die Kodierung der Hauptdiagnose komme es auf die objektive Behandlungssituation zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Krankenhaus an (Medizinrecht RA Mohr).
OP-Bericht: Dokumentationspflicht verschiedener Fachrichtungen (KMH-Medizinrecht).
Aufklärung bei vorhersehbarer ernsthaftes Möglichkeit der Operationserweiterung (KMH-Medizinrecht).
B 1 KR 25/22 R: Ressourcenverbrauch entscheidet bei konkurrierenden Hauptdiagnosen (Aortenklappenstenose und Subduralhämatom) (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 575/19: Der histopathologische Befund nach Entlassung des Patienten rechtfertige die Kodierung einer Osteomyelitis ohne klinische Anzeichen trotz Zehenamputation nicht... (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 1746/23 ER: MD muss vorläufig eine Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale für Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (OPS 8-552) ausstellen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 426/20: Anerkennung als Zentrum nach der Zentrumsregelung nur bei Einhaltung der Voraussetzungen (Urteilbegründung).
Az. B 1 KR 8/23 R: Aufschlagszahlungen erst ab 2022 gerechtfertigt (Urteilsbegründung).
Az. L 8 AY 24/21: Nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen kann eine Klinik keinen Ersatz für Dolmetscherkosten vom Sozialhilfeträger verlangen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 8/23 R: Für eine vor dem 01.01.2022 eingeleitete Abrechnungsprüfung darf keine Strafzalung erhoben werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 5 KR 2052/23: Die Abrechnungsfähigkeit einer Komplexleistung bestehe bis zur rechtskräftigen Ablehnung der Strukturvoraussetzung seitens des Medizinischen Dienstes (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 3223/22: Die pauschalierte Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen verstoße gegen höherrangiges Recht (Urteilsbegründung).
Az. VI ZR 244/21: Zumutbare Sturzprophylaxe als Patientenschutz ist Klinikpflicht (Evangelisch).
EuGH-Urteil C-807/21: Datenschutzbußgelder gegen Unternehmen erfordern nachweisbares Verschulden von Verantwortlichen (Solidaris).
Az. S 3 KR 2980/20: Kein Entfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 8/23: Aufschlagszahlung erst für Prüfverfahren ab dem 01.01.2022 (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 18/22 R: Verlegung nur bei sachlichen Grund (Medizinrecht Saarland).
Coronatest kann im Krankenhaus gesondert wahlärztlich mit geminderter Gebührenordnungsposition abrechenbar sein (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 32/22 R: Kurze Verjährung gilt auch für Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
BSG: Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen (KMH Medizinrecht).
Az. S 5 KR 542/13: Wegen der Erfordernis der Mittel eines Krankenhauses ist die Durchführung der extrakorporalen Photopherese nur stationär erbringbar (Medizinrecht RA Mohr).
Caritas nimmt Kündigung von Hebamme wegen Kirchenaustrittes zurück (Stern).
Az. S 24 KR 298/23: Kein eigenes Fehlverhalten bei nur eingeschränkter Auswahlmöglichkeit von Schlüsselkennzahlen zur Benennung des Entlassungsgrundes (Medizinrecht RA Mohr).
Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. B 1 KR 18/22 R: Abrechenbarkeit einer durch Dritte (Vertragsärzte) ausgeführten Strahlentherapie als allgemeine Krankenhausleistung gem. § 2 Abs 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
Krankenhaus Cloppenburg muss gekündigten Chefarzt weiterbeschäftigen (NWZ Online).
Az. B 1 KR 32/22 R: Auch für Aufwandspauschalen gelte eine 2-jährige Verjährungsfrist nach § 109 SGB V (Terminbericht 50/23).
Az. B 1 KR 2/23 R: Klinik muss Aufrechnung hinnehmen bei Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 17/22 R: Die vorbehaltliche Zahlung der Krankenkasse unter Bestreitung des Vergütungsanspruches stellt kein (konkludentes) Anerkenntnis dar (Terminbericht 50/23).
Az. B 1 KR 1/23 R: Das Krankenhaus hat den Behandlungsfall zu Unrecht mit der Nebendiagnose R09.2 (ICD-10-GM, Version 2014) kodiert, die die höher vergütete DRG F62A ansteuert (Terminbericht 50/23).
Az. B 1 KR 1/23 R, B 1 KR 2/23 R, B 1 KR 17/22 R und B 1 KR 32/22 R: Das Bundessozialgericht entscheidet zu Strukturvoraussetzungen beim OPS 9-98b.-, zur Kodierung der Nebendiagnose R09.2 und zur Aufwandspauschale (Terminvorschau 50/23, PDF, 139 kB).
OPS-Strukturprüfung: Entgegen der MD-Begutachtungsrichtlinien setze der OPS 8-981.2 keine schriftliche Kooperationsvereinbarung voraus / Unzulässiger Schluss, dass Nachweise von Strukturmerkmalen nur schriftlich oder durch Urkunden erbracht werden können (Solidaris).
Az. L 6 KR 75/21: Kein vollständiger Entfall des Vergütungsanspruches bei teilweiser Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien (Quaas & Partner).
Az. L 16 KR 141/20: Krankenhaus hat Anspruch auf die Aufwandspauschale bei Streichung eines Behandlungstages ohne Rechnungsminderung (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 767/23: Krankenkasse sei nicht verpflichtet, dem Krankenhaus nicht augenfällige Rechnungsfehler mitzuteilen (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 18/22 R: Unerlaubte ambulante Strahlentherapie während stationärer Krankenhausbehandlung (Parallelbehandlung) (Urteilbegründung).
Az. L 10 KR 941/21 KH: Ohne abweichende Begründung ist der Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers (OPS 5-387.52) ambulant abzurechnen (Urteilsbegründung).
Az. S 59 KR 547/22: Vorbeugende Feststellungsklagen seien grundsätzlich gegenüber Leistungsklagen subsidiär (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 767/23: Nach Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkasse ist eine Korrektur dieser Abrechnung durch das Krankenhaus gem. § 17c Abs. 2a Satz 1 KHG ausgeschlossen, auch bei vergessenem Zusatzentgelt (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 281/21 KH: Die zutreffende Sepsis-Kodierung richtet sich nach den zeitlichen Gültigkeiten der Definitionen in den Klassifikationen und den Kodierrichtlinien (Urteilsbegründung).
Unzulässige Aufrechnung von Aufschlagszahlungen (Quaas & Partner).
Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V: BSG schafft Klarheit (BDO).
Az. S 18 KR 8/23: Regelungslücke bei Kostenfolge der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Erörterungsverfahren nach § 9 PrüfvV führt zur Zulassung der Sprungrevision (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 75/21: Kein vollständiger Vergütungsanspruch bei teilweiser Nichteinhaltung der MHI-Richtlinie (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 1586/21: Berücksichtigung struktureller Änderungen im Krankenhaus bei den Pflegepersonaluntergrenzen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 86/21 KH: Unzureichende Dokumentation führt zur Aberkennung des OPS 8-550.1 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Beanstandete und korrigierte Krankenhausabrechnung: Bundessozialgericht entscheidet zum Stichtag für Aufschlagszahlungen (Ecovis).
Az. L 16 KR 140/20: Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch für die Leistungsvergütung im Zeitraum vor Aussetzen der Mindestmengenregelung für Knie-TEPs gegenüber dem Krankenhaus mit zu geringer Fallzahl (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 8/23 R: Liegt der Prüfauftrag an den MD vor dem 01.01.2022 kommt keine Aufschlagszahlung in Betracht (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 80/21 B: Fraglich könne nur sein, worauf sich der Zusatzkode zu beziehen hat: auf den Primärkode für die ursprüngliche Operation oder die Wiedereröffnung des Operationsgebiets selbst und damit auf einen zweiten Primärkode für die Reoperation / Ablehnung der NZB (Urteilsbegründung).
Az. S 39 KR 1723/22: Bestehen auf vertragsärztliche Verordnung einer vorstationären Behandlung anstelle des Notarztprotokolles stelle eine unzumutbare "Förmelei" der Krankenkasse dar... (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 1185/22 KH: Aufrechnung von Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V unwirksam (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 15/22 B: Personalausstattung neonatologische Intensivstation: Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 1771/22: Präklusion und die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen zum OPS-Komplexkode (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Urteil Az. B 1 KR 18/22 R gefährde Tumorpatienten: Warnung vor drastischen Einschnitten in der klinischen Strahlentherapie (DEGRO).
Irreführende Werbung: Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als "Zentrum"? (Jus medicus).
Arbeitsrecht im Krankenhaus: Rückzahlungsverpflichtung für Weiterbildungskosten (Anwalt.de).
Patient hat gegen Arzt/ Krankenhaus einen Anspruch auf kostenlose Übersendung einer Kopie seiner gesamten Behandlungsakte (Christmann Law).
Az. B 12 R 9/21 R: "Pool-Arzt" im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 8/23 R: Strafzahlungen für Rechnungsprüfverfahren vor 2022 sind unzulässig (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 8/23 R: Korrigierte Krankenhausabrechnungen und Aufschlagszahlungen (Terminbericht 41/23).
Aufschlagzahlung: Kommentierung der Entscheidungen zu Az. B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R, B 1 KR 11/23 R des BSG vom 19.10.2023 (PPP Rechtsanwälte).
Ein Wechsel des Prüfverfahrens innerhalb der 6-Wochen-Frist ist nicht ausgeschlossen (Quaas & Partner).
Verjährung von Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Chefarzt hat Anspruch auf Tantiemen aus Zielvereinbarung - auch wenn das Krankenhaus es unterlassen hat, eine Vereinbarung mit dem Chefarzt zu treffen (Christmann Law).
Az. B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 und B 1 KR 11/23 R: BSG zur (zeitlichen und formellen) Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung für eine beanstandete Krankenhausabrechnung (Terminvorschau 41/23).
Az. B 1 KR 22/22 R: War die Amtsenthebung des Geschäftsführers des vormaligen MDK Rheinland-Pfalz wegen Verstoßes gegen Amtspflichten (genannt werden Gewährung von Leistungsprämien, Buchbeschaffung zum Gleitschirmfliegen, Anschaffung eines Allradtraktors...) unzulässig? (Terminvorschau 41/23).
Az. L 10 KR 32/22 KH: Eine nachgelagerte Unterlagenvorlage im Begehungsverfahren löst keine Präklusion aus (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 933/20: Die Krankenkasse trägt das finanzielle Risiko, wenn kein Platz für eine Anschlussrehabilitation zur Verfügung steht und der Versicherte daher stationär im Krankenhaus verbleibt (Solidaris).
Az. S 2 KR 326/22: Die Krankenkasse verstieß gegen das gesetzliche Aufrechnungsverbot (Urteilsbegründung).
Trägerwechsel eines Krankenhauses: Der Versorgungsauftrag darf keine Lücke haben (Solidaris).
Az. L 2 KR 8/22: Durchführung einer Nierenersatztherapie durch in den eigenen Räumlichkeiten arbeitende rechtlich selbständige Dialysepraxis erfüllt nicht die Mindestvoraussetzungen der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung ("im eigenen Klinikum") (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 3335/22: Fehlende diagnostische und therapeutische Dichte bei nicht immobilem Patienten sprechen für ambulante Behandlungsmöglichkeit (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/22: Kodierung der Hauptdiagnose nach ex-post-Betrachtung (Medizinrecht Saarland).
Az. 115 C 266/22: Patienten müssen nicht über rechtswidrige Leistungsverweigerungen privater Krankenversicherungen aufgeklärt werden (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 15/22 R: Anwendung besonderer Mittel im erstangegangenen Krankenhaus rechtfertigen stationäre Krankenhausabrechnung auch bei kurzen Notfall-Aufenthalten (Medizinrecht Saarland).
Az. S 14 KR 818/21: Leistungsanspruch und der Erstattungsanspruch sind seitens der Krankenkasse genau zu benennen (Urteilsbegründung).
Bei der Umwandlung einer Klinik in ein Regionales Versorgungszentrum haben Länder und Kommunen einen weiten Spielraum (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 11/20: BSG senkt Hürden stationärer Vergütung bei Notfallbehandlung (BDO).
Az. S 23 KR 86/19: Gabe von Gabe von ATK statt PTK war im vorliegenden Einzelfall wirtschaftlich (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 326/22: Bestehender Vergütungsanspruch aus unbestrittener Forderung, da keine wirksame Aufrechnung vorliege (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 146/19: Ein kodierter Sekundärkode im Kreuz-Stern-System muss als Erkrankung vorliegen und einen Ressourcenverbrauch beinhalten (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 539/20: Bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung sei die tägliche persönliche Anwesenheit der fachärztlichen Behandlungsleitung erforderlich (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 20/22 R: Die Versorgung gesunder Neugeborener ist eine Nebenleistung zur Entbindung oder der Krankenhausbehandlung der Mutter (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 1 KR 10/2: Erfordernis einer zentralen Ursache der Krankheitszustände bei Kodierung der ICD G82.03 oder G82.09 (2013) (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 319/22: Krankenkasse muss die Kosten einer selbst beschafften Kielbrust-Korrektur nach der reversed-NUSS-Methose erstatten (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/22 R: Landesvertragliche Regelungen stehen dem Aufrechnungswunsch der Krankenkassen entgegen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 10/22 R: Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. 12 TaBV 638/22: Ergänzungen zu einer Betriebsvereinbarung zu Rufbereitschaften nicht einseitig durch die Klinik zulässig (Bund Verlag).
Leitsatz: 1. Für die Mitteilung des Erstattungsanspruchs nach § 8 PrüfvV ist es grundsätzlich
erforderlich, dass die Krankenkasse den Anspruch in konkreter Höhe geltend macht.
2. Eine Mitteilung der konkreten Höhe des Anspruchs kann grundsätzlich nicht darin gesehen werden,
dass eine Krankenkasse vollumfänglich auf ein Gutachten des MDK verweist, welches auch eine
Übersicht der Groupingergebnisse mit Vergütungsvergleich zwischen der Abrechnung des MDK und
der Abrechnung des Krankenhauses enthält. Eine entsprechende Auslegung der Mitteilung der
Krankenkasse muss zumindest dann ausscheiden, wenn krankenhausindividuelle Zu- und Abschläge
zu berechnen sind, solche vom MDK nicht eingerechnet werden und den Beteiligten dadurch von
vornherein bewusst ist, dass das vom MDK festgestellte Groupingergebnis nicht mit der Höhe des
tatsächlichen - korrigierten - Vergütungsbetrages identisch sein kann.
3. Bei der elfmonatigen Frist des § 8 Satz 3 PrüfvV handelt es sich nach dem ausdrücklichen
Wortlaut des § 8 Satz 4 PrüfvV um eine Ausschlussfrist. Unterbleibt eine fristgemäße Mitteilung, ist
die Krankenkasse mit Einwendungen ausgeschlossen und nicht zur Verrechnung berechtigt.
Das SG verurteilte die Bekl., an die Kl. 19.601,42 € nebst zu zahlen.
Quelle: Sozialgericht Rostock, 12.09.2024
Az. S 50 KR 1697/22: Weiterberechnung eines Zusatzentgeltes bei Ausstehen einer krankenhausindividuellen Vereinbarung (Sozialgericht Hamburg, PDF, 1,2 MB).
Az. S 1 KR 303/20: Bei unbekanntem Infektionszeitpunkt eines Neugeborenen muss mit dem ICD-Kode P39.9 kodiert werden, und nicht mit P37.9 (Urteilsbegründung).
Az. S 30 KR 1042/21 und S 22 KR 1016/22: Wann beginnt die Verjährung für nachträglich abgerechnete Aufwandspauschalen? (Seufert Law).
Besteht ein Anspruch auf eine Aufwandspauschale, wenn das Krankenhaus das MD-Gutachten bestreitet? (Kaysers Consilium, PDF, 78 kB).
Verbesserung bei Abrechnung von Notfallbehandlungen im Krankenhaus (STB Web).
Unterlassene MD-Prüfung bei strittiger Kodierung einer Corona-Infektion (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).