Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch Krankenhaus-Fehlverhalten
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Verlegung ohne Sachgrund (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 4/22 R: Verlegung ohne Sachgrund kann Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bewirken (Medizinrecht RA Mohr).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Kein Anspruch auf Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 8 KR 247/20: Entlassung zur Einstellung einer präoperativ festgestellten Hypertonie führt bei anschließender Aufnahme zur Operation nicht zur Fallzusammenlegung (Urteilsbegründung).
Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 4/22 R: BSG bejaht Schadensersatzanspruch bei unnötiger Verlegung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch das Krankenhaus (Medizinrecht-Saarland).
Az. B 1 KR 11/22 R: Kliniken müssen längere Verweildauer auch digital begründen (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses (BDO Legal).
Az. B 1 KR 11/22 R: Ausbleibende medizinische Begründung veranlasste die Rechnungsprüfung, daher keine Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keines sachlichen Grundes für eine Verlegung bedarf es, wenn hierdurch füLr die Krankenkasse keine Mehrkosten entstehen (Terminbericht 07/23).
Az. B 1 KR 11/22 R: Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale scheidet aus, wenn das Krankenhaus durch eine Pflichtverletzung das Prüfverfahren veranlasst (Terminbericht 07/23).
Az. B 1 KR 11/22 R: Berechtigt die datenschutzrechtliche Weigerung, auf Anfrage eine medizinische Begründung abzugeben, die Krankenkasse zur Nichtzahlung der Aufwandspauschale? (Terminvorschau 07/23).
Az. B 1 KR 4/22 R: Ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot mit dem Verlegungsabschlag Genüge getan? (Terminvorschau 07/23).
Az. L 10 KR 102/22 KH: Nichtzahlung der Aufwandspauschale wegen fehlenden Pflegegrades bei nicht beanstandeter Abrechnung (2016) ist unzulässig und verjährt nach vier Jahren (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 102/22: Aufwandspauschalen verjähren in vier Jahren (Quaas & Partner).
Az. S 16 KR 2320/21: Eine Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit kann sich schon aus den übermittelten Nebendiagnosen ergeben (Medcontroller).
Az. S 16 KR 2320/21: Beim Zahlungsanspruch der Aufwandspauschale ist keine gesonderte Begründung verpflichtend (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 1 KR 565/18: Halluzinosen, die in Verbindung mit einer Parkinson-Demenz auftreten, seien gemäß Exklusivum regelmäßig nicht mit einem Kode aus F06 kodierbar, sofern sie diagnostisch nicht abgrenzbar seien (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 166/20: Krankenkasse hat öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch einer Aufwandspauschale, auf den die vierjährige Verjährungsfrist anzuwenden sei (Urteilsbegründung).
Aufwandspauschale: Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale können auch Jahre nach Abschluss des Prüfverfahrens entstehen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/22 R: Voraussichtliche Verweildauerüberschreitung nicht angezeigt, trotzdem Anspruch auf Aufwandspauschale? (Bundessozialgericht).
Az. S 9 KR 118/19: Auf den Prüfauftrag der Krankenkasse, nicht auf die Prüfanzeige des MDK komme es zur Bestimmung des Prüfungsgegenstandes bei der Aufwandspauschale an (Medienmitteilung).
Az. L 16 KR 644/20: Erhöhung des Abrechnungsbetrages sei planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes im Sinne einer verdeckten Regelungslücke mit überschießender Rechtsfolge bei wortlautgetreuer Anwendung... (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 313/10: Die Zahlungspflicht bei der Aufwandspauschale werde durch das Ergebnis der Rechnungsprüfung ausgelöst, nicht durch den Grund (Urteilsbegründung).
Vereinbarung der Aufwandserstattung 2022 für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der postmortalen Organspende, Erstattungsbeträge ab 01.01.2022 und Aktualisierung der Meldebögen (DKG).
Erstattung der Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
Rechnungsänderungen (Medcontroller).
Az. S 40 KR 67/17: Krankenkasse muss Aufwandspauschale nach mehrfachen und schließlich nicht rechnungsbetragsmindernden MDK-Prüfungen zahlen (Urteilsbegründung).
Prüfwut der Kassen: Vorbild Krankenhaus? (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 31/20 R: Keine frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung bei Patienten unter 60 Jahren ohne plausibilisierende Angaben berechenbar (Urteilsbegründung).
Az. S 21 KR 989/19: Der Begriff "Rezidiv" im Sinne der Kodier-Richtlinien meint lediglich das Lokal-Rezidiv und "Metastasen" die Fern-Metastasen (Urteilsbegründung).
Az. S 28 KR 1751/18 WA: Zur Verjährung der Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Az. L 6 KR 63/16: Bei Wechseloperationen sei regelmäßig von einer knöchernen Defektsituation im Sinne des OPS 5-829.d (modulare Endoprothese) auszugehen (Urteilsbegründung).
Az. S 28 KR 1751/18 WA: Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandpauschale entsteht erst im Zeitpunkt des Abschlusses des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V (a.F.) (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 479/19: Krankenkasse hat keinen Rückforderungsanspruch für Aufwandspauschalen bei auf sachlich-rechnerische Richtigkeit gerichteter Rechnungsprüfung (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 985/19: Einleitung des Prüfverfahrens vor Erhalt der Rechnung hat Folgen für die Krankenkasse (BDO Legal).
Az. L 5 KR 795/18: Das Varizen-Stripping ist eine im AOP-Katalog genannte Kategorie 1-Leistung und bedarf bei ausnahmsweise stationärer Durchführung der Begründung (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 985/19: Die Einleitung eines Prüfverfahrens vor Rechnungserhalt durch die Krankenkasse ist rechtsmissbräuchlich und löst den Zahlungsanspruch für eine Aufwandspauschale aus (Urteilsbegründung).
Az. S 21 KR 1590/19: Keine Aufrechnung mit Rückforderung von Aufwandspauschalen (Medizinrecht Saarland).
Az. L 16 KR 329/17: Krankenkasse kann das eingeleitete MDK-Prüfregime nicht im Nachhinein umdeklarieren, um der Zahlung der Aufwandspauschale zu entgehen (Urteilsbegründung).
Kodierung von Komplexbehandlungen: Neue Hoffnung für Krankenhäuser? (BDO Legal).
Az. L 16 KR 737/16: Keine Erstattung von Aufwandspauschalen bei nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führenden Prüfungen nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Bei Alt-Fällen keine Rückforderung der Aufwandspauschale durch die Krankenkasse (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 462/17: Rückwirkende Änderung jahrelanger Erstattungspraxis von Krankenkassen ist treuewidrig (Medizinrecht Saarland).
Az. S 83 KR 6061/19: Keine erneute Aufwandspauschale bei bereits geprüftem Erstaufenthalt innerhalb der Prüfung eines zweiten Aufenthaltes wegen möglichen Fallsplittings (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 738/16: Krankenkasse erstreitet Erstattung von in 71 Krankhausbehandlungsfällen an die Beklagte gezahlten Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Rückforderung von Aufwandsentschädigung für MDK-Prüfungen - Auf den Zeitpunkt kommt es an (Mazars).
Az. B 1 KR 15/19 R: Krankenhäuser müssen vor dem 1. Januar 2015 gezahlte Aufwandspauschalen nicht erstatten (Solidaris).
Az. L 9 KR 462/17: Keine Rückforderung einer nach MDK-Gutachten geleisteten Zahlung wegen im Hinblick auf eine geänderte BSG-Rechtsprechung (8-550) (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 1684/18: Die Behandlungsleitung i.S. der intensivmedizinischen Komplexbehandlung ist i.R. der Rufbereitschaft delegierungsfähig (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 276/19: Krankenhaus muss Wirtschaftlichkeit zwischen Beurlaubung und Fallsplitting abwägen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Keine Rückforderung der Aufwandspauschale in Alt-Fällen (BDO Legal).
Az. B 1 KR 15/19 R: Erstattungsanspruch der Krankenkassen auf Rückforderung von Aufwandspauschalen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 14 KR 154/19: Um ein unwirtschaftliches Fallsplitting bei geplanter Wiederaufnahme zu vermeiden, muss das Krankenhaus zum Instrument der Beurlaubung greifen (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 320/19: Die Rückforderung dreier Aufwandspauschalen durch die Krankenkasse bei Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung ist rechtens (Urteilsbegründung).
Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 16.07.2020 (PPP Rechtsanwälte).
Erstattung geleisteter Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 15/19 R: BSG entscheidet zu Rückforderung der Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Az. B1 KR 15/19 R: Keine Rückerstattungspflicht bei vor dem 01.01.2015 gezahlten Aufwandspauschalen (KMH Medizinrecht).
B 1 KR 15/19 R: BSG gewährt Vertrauensschutz gegen Rückerstattung von vor dem 01. Januar 2015 gezahlten Aufwandspauschalen (Voelker-Gruppe).
Az. S 14 KR 560/19: SG Aachen zu den Strukturvoraussetzungen und Mindestmerkmalen für die Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung 8-550.ff (Urteilsbegründung).
Az. S 12 KR 1865/18: Rückwirkende Klarstellungen (hier: Komplexcodes 8-98b / 8-550) in den Klassifikationen durch das verfassungskonform? Aussetzung des Verfahrens (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Krankenhäuser müssen vor dem 1. Januar 2015 gezahlte Aufwandspauschalen nicht erstatten (Bundessozialgericht).
Az. B 1 KR 15/19 R: Können Krankenkassen an Krankenhäuser gezahlte Aufwandspauschalen zurückfordern? (Pressemitteilung).
Az. B 1 KR 16/19 R, B 1 KR 22/19 R und B 1 KR 15/19 R: BSG zur Kodierung der Nebendiagnose T81.4, zur Voraussetzung einer Fallzusammenführung und zur Erstattungsfähigkeit von Aufwandspauschalen (Terminvorschau Nr. 28/20).
Az. B 1 KR 29/19 B: Die Krankenkasse muss das vertragliche Aufrechnungsverbot aus dem § 112 Landesvertrag NRW beachten (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 4333/18: Abgrenzung von Auffälligkeitsprüfung und Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit (Medizinrecht Saarland).
Weniger Kontrollen: Viele Krankenhäuser berechnen zu viel (ZDF).
Az. S 15 KR 4333/18: Krankenkasse muss Zusatzentgelt für Apherese-TK ohne eingeleitete MDK-Prüfung übernehmen (Urteilsbegründung).
Zusammenfassung und Kommentierung der Neuerungen zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz. Vielen Dank an Dr. Bartkowski (MediClass, PDF, 49 kB).
Az. B 1 KR 1/20 R: Auch eine Aufenthaltsdauer im Krankenhaus von knapp 6 Stunden kann eine vollstationäre Behandlung sein (Urteilsbegründung).
300 Euro-Strafzahlung und ambulante Potenziale? Wie jetzt? (Endera-Gruppe).
Gesetzesänderung zur Krankenhaus-Abrechnung: Strafzahlung oder Ausgleich? (Kreiszeitung).
S 49 KR 213/19 WA: Eine durch den MDK bestätigte Krankenhausabrechnung (hier OPS 8-550) löst i.S. einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die Fälligkeit einer Aufwandspauschale aus (Urteilsbegründung).
S 1 KR 2623/18: Kein Anspruch der Krankenkasse auf Erstattung der gezahlten Aufwandspauschale bei Einleitung einer Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Krankenhausabrechnung (Urteilsbegründung).
Az. S 46 KR 1514/18: Rückforderungsbegehr einer Krankenkasse verwirkt nach abgeschlossener Überprüfung durch den MDK (Rituximab im Off-Label-Use bei Polyneuritis) nach dem darauf folgenden Haushaltsjahr (Urteilsbegründung).
Verjährung des Anspruches auf Zahlung der Aufwandspauschale - Az. S 47 KR 1165/14 (Urteilsbegründung).
Az. S 47 KR 1165/14: Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
Az. S 5 KR 701/13: Die naheliegende Gefahr der Unbrauchbarkeit von Testergebnissen kann eine verlängerte Verweildauer der stationären Krankenhausbehandlung begründen (Urteilsbegründung).
MDK-Reform: Prüfverfahren für auffällige Rechnungen vorläufig neu geregelt (AOK-Gesundheitspartner).
Az. S 18 KR 526/15: Anspruch auf Aufwandpauschale auch bei unvollständiger oder fehlerhafter Datenübermittlung nach § 301 SGB V (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 11 KR 4112/18: Die Kodierung einer Verdachtsdiagnose (hier: J69 Aspirationspneumonie) ist bei hinreichend nachvollziehbarem Verdacht und Behandlung zulässig. Der Einwand der Krankenkasse, dass eine Diagnose keine Verdachtsdiagnose sei, wenn die sichere Diagnosestellung vom Krankenhaus unterlassen worden sei, trage nicht (Urteilsbegründung).
MDK-Reformgesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Krankenhäuser (Klinikverbund Hessen).
Neues vom MDK-Reformgesetz (Medizinrecht Saarland).
Az. L 4 KR 6/18: Nach Treu und Glaube keine Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 8/18: Nach Treu und Glaube keine Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. S 49 KR 2980/17: Hohe Therapiedichte und individueller Zustand des Versicherten mit einem VAS von 9 können die Erforderlichkeit der stationären Behandlung begründen (Urteilsbegründung).
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum MDK-Reformgesetz - Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PDF, 311 kB).
Az. L 4 KR 427/17: Rückzahlung vorbehaltlos gezahlter Aufwandspauschale durch nachträgliche rechtliche Umqualifizierung nach Treu und Glauben ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. S 13 KR 413/15: Zahlungsanspruch auf Aufwandspauschale, sofern die Datenerhebung durch den MDK selbst erfolgt und keine Minderung des Abrechnungsbetrages resultiert (Urteilsbegründung).
Wettbewerbsdruck steigt - Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) muss kommen (VdEK).
Licht und Schatten bei Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung und Reform der Medizinischen Dienste (VdEK).
MDK-Reform: Zahlen und Fakten im Ringen um die Krankenhausabrechnung (IKK).
Az. S 13 KR 533/18: Auch SG Aachen verneint Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen für Aufwandspauschalen (Medizinrecht Saarland).
Aufwandspauschale in Alt-Fällen - BSG wird entscheiden (BDO Legal).