Das Krankenhaus durfte beide Behandlungsfälle getrennt abrechnen
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Az. L 8 KR 247/20: Entlassung zur Einstellung einer präoperativ festgestellten Hypertonie führt bei anschließender Aufnahme zur Operation nicht zur Fallzusammenlegung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Zwischen der Entlassungsentscheidung und der Fortsetzung der Behandlung gelten 10 Tage als überschaubares Zeitintervall für das erforderliche Behandlungskontinuum (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 14/21 R: Beurlaubung als wirtschaftliches Alternativverhalten (Der Krankenhaus-Justiziar).
Az. B 1 KR 14/21 R: Die oberste Sozialgerichtsbarkeit unterlaufe den Sinn der Fallpauschalenvereinbarung (Medcontroller).
Az. B 1 KR 14/21 R: Rechtsprechung zur Fallzusammenfassung aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens erneut bekräftigt (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 14/21 R: In der Regel gelte ein Zeitraum von zehn Tagen ab der Entscheidung über die Entlassung bis zur Fortsetzung der Behandlung noch als überschaubar (Urteilsbegründung).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten: BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Dem schrankenlosen Begehren der Kostenträger nach wirtschaftlichem Alternativverhalten wurde für den Moment Einhalt geboten (Med-Juris).
Az. S 8 KR 1521/19: Keine Fallzusammenführung wegen fiktiver Beurlaubung für Krankenhausfälle ab 01. Januar 2019 (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Fallzusammenfassung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens trotz FPV-Ausnahme von Wiederaufnahme (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 14/21 R: Fallzusammenlegung bei medizinischer Fortsetzbarkeit der Behandlung und Entlassentscheid für einen überschaubaren Zeitraum (hier zehn Tage) (Terminbericht 16/22).
B 1 KR 15/21 R, B 1 KR 26/21 R, B 1 KR 5/21 R, B 1 KR 14/21 R: Stationäre Abrechnung einer durch eine kooperierende Praxis erbrachten Strahlentherapie, Rückerstattung und Schadenersatz für Behandlung durch vermeintlichen Krankenhausarzt, primäre Fehlbelegung bei Erforderlichkeit (lediglich) teilstationärer Krankenhausbehandlung, Fallzusammenlegung bei FPV-Ausnahmetatbestand aufgrund fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/22, PDF, 188 kB).
Az. S 2 KR 385/21: Fallzusammenführung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot scheitert an nicht lediglich für wenige Tage unterbrochener Behandlung (Med-Juris).
Az. S 10 KR 400/21: Eine nach FPV ausgeschlossene Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach 5 Wochen kann nicht durch Verweis auf wirtschaftliches Alternativverhalten i.S. einer Beurlaubung durchgesetzt werden (Urteilsbegründung).
Az. S 8 KR 1521/19: § 8 Abs. 5 KHEntgG schließe eine Fallzusammenführung nach § 1 Abs. 7 S. 5 u. 6 FPV 2019 im Rahmen einer fiktiven Beurlaubung aus (Seufert-Law).
Az. S 2 KR 385/21: Die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Fallzusammenführung sind als abschließende Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu verstehen (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 385/21: Der für eine wirtschaftliche Behandlung vom BSG für eine Fallzusammenführung genannte Rahmen von "wenigen Tagen" ist bei 19-tägiger "Beurlaubung" überschritten (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/20 R: Der Wille des Gesetzgebers... Fallzusammenführungen ab 2019 (Med-Juris).
Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2022 (InEK, PDF, 216 kB).
Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch ein wirtschaftliches Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch die Möglichkeit wirtschaftlichen Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 9/20 R: Krankenhaus muss gleichermaßen zweckmäßige und notwendige, aber wirtschaftlichere Behandlungsalternativen abwägen (Urteilsbegründung).
Krankenhaus Schleiz: Gekündigte Physiotherapeuten können als Pflegehilfskräfte tätig werden... (Ostthüringer Zeitung).
Az. L 1 KR 132/18: Kürzung einer psychiatrischen Krankenhausabrechnung wegen Fehlbelegung im Umfang von 107 Tagen (Urteilsbegründung).
Fallzusammenführung: neue Entscheidungen des BSG (BDO Legal).
Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2021 (InEK, PDF, 214 kB).
Az. B 1 KR 8/20 R, B 1 KR 12/20 R, B 1 KR 10/20 R, B 1 KR 9/20 R und B 1 KR 25/19 R: BSG zu Fallzusammenführung bei Nicht-Rückverlegung, Verlegungsabschlag ohne aktive Verlegung, Fallzusammenfassung bei ungeeigneter Fallreihenfolge (Terminbericht 40/20).
Az. B 1 KR 8/20 R, B 1 KR 12/20 R, B 1 KR 10/20 R, B 1 KR 9/20 R und B 1 KR 25/19 R: BSG zu Fallzusammenführung bei Nicht-Rückverlegung, Verlegungsabschlag ohne aktive Verlegung, Fallzusammenfassung bei ungeeigneter Fallreihenfolge (Terminvorschau 40/20).
Az. L 10 KR 276/19: Krankenhaus muss Wirtschaftlichkeit zwischen Beurlaubung und Fallsplitting abwägen (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 154/19: Um ein unwirtschaftliches Fallsplitting bei geplanter Wiederaufnahme zu vermeiden, muss das Krankenhaus zum Instrument der Beurlaubung greifen (Urteilsbegründung).
Aktualisierung der Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zur FPV2020 (InEK, PDF, 370 kB).
Az. S 21 KR 199/19: Krankenhausbehandlung am Wochenende (Medcontroller).
Krankenkassen dürfen den Spital-Austrittstag nicht mehr berechnen (Beobachter).
Az. L 5 KR 631/17: Keine Fallzusammenführung bei medizinischem Grund für getrennte Krankenhausaufenthalte (Bayern Recht).
Az. L 5 KR 631/17: Abrechnung von zwei getrennten Behandlungen ohne Fallzusammenführung bei unvorhersehbar hinzugetretener Neuerkrankung (Urteilsbegründung).
Beurlaubung als fiktives wirtschaftliches Alternativerhalten? Beurlaubung oder Entlassung und Wiederaufnahme - was Krankenhäuser bei der Behandlungsplanung auch noch berücksichtigen sollen (Andree Consult).
Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt uneingeschränkt auch im Leistungserbringungsrecht (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 6/19 R: Krankenhaus muss durchgehende Behandlung gegen Beurlaubung beim Warten auf einen entscheidenden Befund gegen Entlassung und Wiederaufnahme wirtschaftlich abwägen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 6/19 R: Vor baldigem Befund keine Entlassung (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 6/19 R: Krankenhaus muss Beurlaubung oder durchgehende Behandlung beim Warten auf einen entscheidenden Befund gegen Entlassung und Wiederaufnahme wirtschaftlich abwägen (Terminbericht 52/19).
Klarstellungen der Selbstverwaltungspartner zu den Abrechnungsbestimmungen 2020 (InEK, PDF, 78 kB).
Az. L 4 KR 72/17: Unklarheit über weitere Behandlungsplanung begründet keine Fallzusammenführung (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 476/17: Zweiseitige, zweizeitige Behandlung einer pAVK sei kein Fallsplitting entgegen des Wirtschaftlichkeitsgebotes und erfordere keine Fallzusammenführung mittels Beurlaubung (Urteilsbegründung).
Mehr als 96 Prozent aller Krankenhausrechnungen sind korrekt kodiert! (Kaysers Consilium, PDF, 267 kB).
Az. L 1 KR 68/18: Zulässiges Fallsplitting bei Nichtzutreffen von FPV- und Beurlaubungs-Kriterien: Keine übersteigerten Anforderungen an die Organisationsabläufe des Krankenhauses / Wo keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit, da auch keine Beurlaubung möglich (Urteilsbegründung).
DRG-Recht: Die fiktive Beurlaubung als fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten (Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Fachanwälte).