Az. S 54 KR 733/20: Die Unterbringung auf einer geschlossenen gerontopsychiatrischen Station gilt nicht als Sicherungsmaßnahme i.S. der Mindestmerkmale des OPS 9-619
Az. S 54 KR 733/20: Die Unterbringung auf einer geschlossenen gerontopsychiatrischen Station gilt nicht als Sicherungsmaßnahme i.S. der Mindestmerkmale des OPS 9-619 (Urteilsbegründung).