Vor einer Behandlungsmaßnahme muss eine rechtzeitige Aufklärung erfolgen
Patient muss seine Einwilligung nach Aufklärung wohlüberlegt treffen können: Eine (Sperr-)Frist dazu existiert nicht (Medizinrecht RA Mohr).
Patient muss seine Einwilligung nach Aufklärung wohlüberlegt treffen können: Eine (Sperr-)Frist dazu existiert nicht (Medizinrecht RA Mohr).
Vorwurf an Ärzte: Banden- und gewerbsmäßigen Betrug in 1.764 Fällen für narkotisierte, jedoch nicht operierte Patienten (Die Zeit).
Az. 1 U 31/17: Keine Beschönigungen im Aufklärungsgespräch - Schadensersatz nach Irreführung über OP-Erfahrung (Wienke & Becker Rechtsanwälte).
S2k-Leitlinie Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen (AWMF, PDF, 2,2 MB).
Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bund zum MDK-Reformgesetz (Pressemitteilung).
Az. B 1 KR 2/19 R, B 1 KR 3/19 R, B 1 KR 4/19 R und B 1 KR 35/18 R: Bundessozialgericht zu Krankenhausabrechnungen von Coils, Stammzelltransplantation und modularer Endoprothese (Terminbericht 46/19).
Az. VI ZR 119/18: Hypothetische Einwilligung bei intraoperativer Entscheidung für totale Hysterektomie (Wienke & Becker Rechtsanwälte).
Datenübermittlung nach § 301 Abs. 1 SGB V; Hinweis zur Verwendung der Nachrichten KHIN bzw. KANT (Entlassmanagement) (Deutsche Krankenhausgesellschaft).