Az. B 1 KR 2/15: Krankenhaus haftet für unwirtschaftliche Behandlungsalternative
Az. B 1 KR 2/15: Krankenhaus haftet für unwirtschaftliche Behandlungsalternative (Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Fachanwälte).
Az. B 1 KR 2/15: Krankenhaus haftet für unwirtschaftliche Behandlungsalternative (Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Fachanwälte).
Az. B 1 KR 2/15 R: BSG zur Gabe von TK-Apheresekonzentraten bei fehlender Verfügbarkeit gepoolter Thrombozytenkonzentrate - Krankenhaus trägt Risiko der kostengünstigen Verschaffung von Mitteln für eine erforderliche und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/15 R, B 1 KR 4/15 R, B 1 KR 1/15 R, B 1 KR 2/15 R: Vier Urteile des BSG erwartet u.a. zur "Auffälligkeit" Fallsplitting, zur Abrechenbarkeit der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung bei Abwesenheit des behandlungsleitenden Geriaters, zum fehlenden Versorgungsauftrag für eine erbrachte neurochirurgische Leistung in der Neurotraumatologie und zur Gabe von TK-Apheresekonzentraten bei fehlender Verfügbarkeit gepoolter Thrombozytenkonzentrate (Terminbericht 7/15 des BSG).
Az. B 1 KR 3/15 R, B 1 KR 4/15 R, B 1 KR 1/15 R, B 1 KR 2/15 R: Vier Urteile des BSG erwartet u.a. zur "Auffälligkeit" Fallsplitting, zur Abrechenbarkeit der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung bei Abwesenheit des behandlungsleitenden Geriaters, zum fehlenden Versorgungsauftrag für eine erbrachte neurochirurgische Leistung in der Neurotraumatologie und zur Gabe von TK-Apheresekonzentraten bei fehlender Verfügbarkeit gepoolter Thrombozytenkonzentrate (Terminvorschau).
Az. L 2 KR 39/09: Finanzielles Risiko der ausschließlichen Verfügbarkeit von Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt gepoolter Thrombozytenkonzentrate trägt das Krankenhaus - Keine Abrechnung des ZE84 (Medizinrecht RA Mohr).