Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten ist kein Grund mehr für Fallzusammenführungen (Kaysers Consilium, PDF, 122 kB).
Az. B 1 KR 10/22: Kein Raum mehr für Rechtsfigur des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 10/22 R: Die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung 2019 lagen nicht vor (Terminbericht 16/23).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Az. L 8 KR 247/20: Entlassung zur Einstellung einer präoperativ festgestellten Hypertonie führt bei anschließender Aufnahme zur Operation nicht zur Fallzusammenlegung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/21 R: Zwischen der Entlassungsentscheidung und der Fortsetzung der Behandlung gelten 10 Tage als überschaubares Zeitintervall für das erforderliche Behandlungskontinuum (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 14/21 R: Beurlaubung als wirtschaftliches Alternativverhalten (Der Krankenhaus-Justiziar).
Az. B 1 KR 14/21 R: Die oberste Sozialgerichtsbarkeit unterlaufe den Sinn der Fallpauschalenvereinbarung (Medcontroller).
Az. B 1 KR 14/21 R: Rechtsprechung zur Fallzusammenfassung aufgrund fiktiv-wirtschaftlichen Alternativverhaltens erneut bekräftigt (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 14/21 R: In der Regel gelte ein Zeitraum von zehn Tagen ab der Entscheidung über die Entlassung bis zur Fortsetzung der Behandlung noch als überschaubar (Urteilsbegründung).
Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten: BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Dem schrankenlosen Begehren der Kostenträger nach wirtschaftlichem Alternativverhalten wurde für den Moment Einhalt geboten (Med-Juris).
Az. S 8 KR 1521/19: Keine Fallzusammenführung wegen fiktiver Beurlaubung für Krankenhausfälle ab 01. Januar 2019 (Urteilsbegründung).
Wirtschaftliches Alternativverhalten: Teilstationäre statt vollstationäre Behandlung und Fallzusammenlegung bei Beurlaubung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 14/21 R: Fallzusammenfassung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens trotz FPV-Ausnahme von Wiederaufnahme (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 14/21 R: Fallzusammenlegung bei medizinischer Fortsetzbarkeit der Behandlung und Entlassentscheid für einen überschaubaren Zeitraum (hier zehn Tage) (Terminbericht 16/22).
B 1 KR 15/21 R, B 1 KR 26/21 R, B 1 KR 5/21 R, B 1 KR 14/21 R: Stationäre Abrechnung einer durch eine kooperierende Praxis erbrachten Strahlentherapie, Rückerstattung und Schadenersatz für Behandlung durch vermeintlichen Krankenhausarzt, primäre Fehlbelegung bei Erforderlichkeit (lediglich) teilstationärer Krankenhausbehandlung, Fallzusammenlegung bei FPV-Ausnahmetatbestand aufgrund fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/22, PDF, 188 kB).
Az. S 2 KR 385/21: Fallzusammenführung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot scheitert an nicht lediglich für wenige Tage unterbrochener Behandlung (Med-Juris).
Az. S 10 KR 400/21: Eine nach FPV ausgeschlossene Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach 5 Wochen kann nicht durch Verweis auf wirtschaftliches Alternativverhalten i.S. einer Beurlaubung durchgesetzt werden (Urteilsbegründung).
Az. S 8 KR 1521/19: § 8 Abs. 5 KHEntgG schließe eine Fallzusammenführung nach § 1 Abs. 7 S. 5 u. 6 FPV 2019 im Rahmen einer fiktiven Beurlaubung aus (Seufert-Law).
Az. S 2 KR 385/21: Die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Fallzusammenführung sind als abschließende Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu verstehen (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 385/21: Der für eine wirtschaftliche Behandlung vom BSG für eine Fallzusammenführung genannte Rahmen von "wenigen Tagen" ist bei 19-tägiger "Beurlaubung" überschritten (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/20 R: Der Wille des Gesetzgebers... Fallzusammenführungen ab 2019 (Med-Juris).
COVID-19-spezifische-Umbauten im DRG-System 2022 (InEK, XLS, 18 kB).
Kombinierte Fallzusammenführung 2022 Hinweise (InEK, PDF, 108 kB).
Fallzusammenführung aus wirtschaftlichen Gründen (Medizinrecht Saarland).
Az. L 4 KR 582/16: Die 6-Wochen-Frist beginnt bei der Überprüfung unterbliebener Fallzusammenführung erst bei Eingang der zweiten Abrechnung zu laufen (Urteilbegründung).
Az. S 3 KR 413/19: Auch SG Stralsund bestätigt: Keine Fallzusammenführung bei Spalte 13-Kennzeichnug (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch ein wirtschaftliches Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 8/20 R: Rückverlegung auch bei zwischenzeitlicher Entlassung aus anderem Krankenhaus und Wiederaufnahme innert 24 Stunden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch die Möglichkeit wirtschaftlichen Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 9/20 R: Krankenhaus muss gleichermaßen zweckmäßige und notwendige, aber wirtschaftlichere Behandlungsalternativen abwägen (Urteilsbegründung).
Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht (InEK).
Az. S 50 KR 1880/19: Keine Fallzusammenführung bei Jahreswechsel (Seufert Rechtsanwälte).
Fallzusammenführung: neue Entscheidungen des BSG (BDO Legal).
Az. B 1 KR 22/19 R: Fallzusammenführung zweier nicht unmittelbar aufeinander folgender Krankenhausaufenthalte (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 8/20 R: Eine Rückverlegung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 3 FPV findet auch dann Anwendung, wenn der Patient von dem zweiten Krankenhaus, in das der Patient verlegt wurde, nach Hause entlassen wurde (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 22/19 R: Zwei Krankenhausaufenthalte der gleichen Hauptdiagnosegruppe seien nach FPV 2015 trotz Unterbrechung der Fallabfolge zusammenzufassen (Urteilsbegründung).