Az. L 11 KR 556/20: Die Abgrenzung zwischen Krankenhausbehandlung und stationärer medizinischer Rehabilitation ist fließend
Az. L 11 KR 556/20: Keine Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung, da eine (schwer abgrenzbare) stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlung zu Lasten des Rentenversicherungsträgers indiziert gewesen wäre (Urteilsbegründung).