Az. L 8 KR 222/19: Die neue Hypertonus-Behandlungsmethode der renalen Denervation entsprach 2013 nicht dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und dem Qualitütsgebot
Az. L 8 KR 222/19: Die neue Hypertonus-Behandlungsmethode der renalen Denervation entsprach 2013 nicht dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und dem Qualitütsgebot (Urteilsbegründung).