Cyberkriminelle konnten sich Zugriff auf Kundendaten der Barmer verschaffen
Barmer informiert Versicherte über einen Cyberangriff (Golem).
Barmer informiert Versicherte über einen Cyberangriff (Golem).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Referent Medizincontrolling (m/w/d) für das Krankenhausreferat (Stellenanzeige).
Mit aller Macht dringen Krankenkassen und Gemeinsamer Bundesausschuss auf die Umsetzung der Mindestmengen-Regel in der Geburtsmedizin (inSüdthüringen).
Die Techniker Krankenkasse, Bielefeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter Rechnungsprüfung (m/w/d) im Team Abrechnungsmanagement (Stellenanzeige).
Az. S 223 KR 132/21: Keine Kostenerstattung im Innenverhältnis zweier Krankenkassen bei unzuständiger Leistungserbringung (Urteilsbegründung).
Ein Dienstleister der Barmer Krankenkasse ist Ziel eines Hackerangriffs geworden: Mögliches Schadensausmaß werde geprüft (Barmer).
Krankenkassen wollen Krankenhaus-Abteilungen in Hamm streichen (Westfälische Allgemeine).
vdek will neue Mindestmengen für höhere Versorgungsqualität rund um die Geburt (VdEK).
Asklepios schließt Qualitätsverträge über Gelenkersatz mit Krankenkassen ab (Presseinformation).
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 9/2023 (Bundesamt f. Soziale Sicherung).
Krankenhausreform: Ist bald ein Viertel der Kliniken weg? (Der Freitag).
Keine Ausnahmegenehmigung für ein Nierentransplantationszentrum am Klinikum Fukda (Fuldaer Zeitung).
Milliardenschäden im Gesundheitssystem: Wie Gauner Kasse machen (Bayerischer Rundfunk).
Krankenhausreform: Es gehe nicht um Schließungen, aber die Krankenhauslandschaft werde nicht mehr dieselbe sein... (HNA).
Az. S 10 KR 306/21: Beweislastumkehr bei Nichteinleitung eines Prüfverfahrens (Urteilsbegründung).
Sicherheitslücke geschlossen: Sicherer Datenaustausch mit betroffenen AOKs ist wieder möglich (AOK).
Mehrere Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) sind von einem Sicherheitsproblem bei der Datenübertragung betroffen (buten un binnen).
GKV-Spitzenverband: 428 Krankenhäuser weniger reichen für eine gute Versorgung (GMX).
Die AOK Rheinland/Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Hamburg einen Referent Verhandlung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK Rheinland/Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Düsseldorf einen Referent Verhandlung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Statistik zu Leistungsmengen im Krankenhaus (Vordruck KG 6) für das Geschäftsjahr 2022 (Stichtag: 31.12.) (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG, PDF, 101 kB).
IKK classic: Chancen der Reform nutzen und Kernziele nicht aus dem Blick verlieren (Pressemeldung).
Der digitale Patient sei ein ideales Entführungsopfer (Heiseverlag).
Verbesserung der Qualität durch bundeseinheitliche Standards ist oberstes Gebot für Reform (VdEK).
Konsequentere Ambulantisierung und eine Strukturreform könnten das Klinikpersonal nachhaltig entlasten (AOK Bundesverband).
Az. B 1 KR 10/22: Kein Raum mehr für Rechtsfigur des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 14/22 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht der Vereinbarung von Aufrechnungsverboten nicht entgegen (Medizinrecht Saarland).
Forderungen mit Geschmäckle (VKD).
Az. B 1 KR 19/21 R: Beschränkte Amtsermittlungspflicht des Gerichts im Falle einer durch die Krankenkasse unterlassenen MDK-Einzelfallprüfung (Medizinrecht RA Mohr).
Universitätsklinika, kommunale Großkrankenhäuser, Deutsche Krebsgesellschaft und Kassenverbände fordern zügige Umsetzung der Krankenhausreform (Gemeinsame Pressenerklärung).
Az. B 1 KR 14/22 R: Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung gedeckt (Quaas & Partner).
Stehen Aufwand und Nutzen der Bürokratievorgaben im Krankenhaus noch in einem gesunden Verhältnis? (DGfM, PDF, 664 kB).
Massive Cyberattacke legt Dutzende Krankenkassen komplett lahm / Neben Bitmarck noch drei weitere IT-Dienstleister betroffen? (Focus).
Az. B 1 KR 14/22 R: BSG bestätigt landesvertragliches Aufrechnungsverbot für Nordrhein-Westfalen (KMH-Medizinrecht).
Az. S 223 KR 1921/20: Krankenkasse muss nachweisen, dass ihr keine Leistungspflicht zukommt (Urteilsbegründung).
Bürgerzentrierte Gestaltung der stationären Versorgung (bifg, PDF, 211 kB).
Hackerangriff: Massive Probleme für Kunden der HKK (T-Online).
Versicherte sah sich nach eigenen Angaben "klaren, frechen und unverhohlenen Drohungen" seitens ihrer Krankenkasse ausgesetzt (Der Westen).
Schwerpunkt Arbeitsunfähigkeiten: TK-Gesundheitsreport 2023 (Techniker, PDF, 2,3 MB).
TK-Gesundheitsreport: Mehr Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in Rheinland-Pfalz (Techniker).
Az. B 3 KR 7/21 R: Krankenkassen müssen Apotheken unvermeidbare Verwurfsmengen bei der Zytostikazubereitung vergüten (Urteilsbegründung).
Die Techniker Krankenkasse, Bielefeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter Rechnungsprüfung (m/w/d) im Team Abrechnungsmanagement (Stellenanzeige).
WIdOmonitor: Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung findet große Zustimmung - auch bei vielen Privatversicherten (WIdO).
Bitmark: Weiterhin Einschränkungen nach Cyberangriff (Deutsches Ärzteblatt).
Personalkostensteigerungen müssen in vollem Umfang von den Krankenkassen und ihren Beitragszahlern ausgeglichen werden (Das Krankenhaus 05/2023, PDF, 122 kB).
Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen 2023 V04 (IQTIG, ZIP, 76 MB).
Update: Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V (Seufert Law).
Störung bei Krankenkassen: Erneute Cyberattacke auf IT-Dienstleister Bitmarck (Presse Augsburg).
Bringt die Krankenhausreform echte Verbesserungen für die Versorgungsqualität? (GKV 90 Prozent).
7. Fehlverhaltensbericht: 132 Mio. Euro Schaden durch Betrug im Gesundheitswesen (GKV-Spitzenverband, PDF, 3 MB).
Gesundheit in Zahlen: Diversität, Digitalisierung, Fachkräftemangel (IKK Classic, PDF, 2,2 MB).
Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 7/2023 (Bundesamt f. Soziale Sicherung).
Aktuell werden rund 20 Prozent mehr Versicherte der IKK Südwest in Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz, in Hessen und im Saarland behandelt als noch im Januar (IKK Südwest).
Az. L 10 KR 32/22 KH: Im MD-Begehungsverfahren könne zunächst keine Präklusion von Krankenunterlagen eintreten (Quaas & Partner).
Die Krankenkasse BIG direkt gesund hat ihre Systeme nach einem mutmaßlichen Cyberangriff herunterfahren müssen (Heiseverlag).
Entschlosseneres Vorgehen zum Erhalt der Frühchenstation am Klinikum Suhl gefordert (inSüdthüringen).
Warum die Krankenkassen die Partikeltherapie honorieren sollten (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Az. S 18 KR 705/21: Aufrechnung der Krankenkasse unwirksam (KMH-Medizinrecht).
Klinikum Neubrandenburg ringt weiter um die Frühgeborenen-Versorgung (Nordkurier).
Bundesregierung solle eine kriminologische Studie zum Dunkelfeld von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen in Auftrag geben (GKV-Spitzenverband).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses (BDO Legal).
Die BARMER Krankenversicherung sucht am Standort Berlin eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Medizincontrolling (m/w/d) (Stellenanzeige).
Baden-Württemberg: Chancen einer umfassenden Krankenhausreform mit allen beteiligten Akteuren diskutieren (Pressemeldung).
Az. B 1 KR 37/21 R: Die rechtliche Einordnung der Kündigung eines Versorgungsauftrages gem. § 110 SGB V habe sich geändert (Medizinrecht RA Mohr).
Routinedatenanalyse und effektives Gesundheitsmarketing als Vorteile im Krankenkassenwettbewerb? (Springer).
GKV-Finanzergebnisse: Finanzielle Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im 1.-4. Quartal 2022 (Download, PDF, 353 kB).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keines sachlichen Grundes für eine Verlegung bedarf es, wenn hierdurch füLr die Krankenkasse keine Mehrkosten entstehen (Terminbericht 07/23).
Ohne Gegensteuerung drohen historische Beitragserhöhungen (Handelsblatt).
Az. B 1 KR 3/22 R: Einer Verletzung der Melderegelung bei Transplantationen komme keine Vergütungsrelevanz zu (Pressemeldung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot mit dem Verlegungsabschlag Genüge getan? (Terminvorschau 07/23).
Krankenkassen fordern mehr Spezialisierung von Krankenhäusern in Bremerhaven. (Die Krankenhauslandschaft in Bremerhaven benötige einen Abbau von Doppelstrukturen und Leistungszentralisierung).
BSG: Kündigung eines Versorgungsvertrags nicht durch Verwaltungsakt (KMH-Medizinrecht).
Keiner weiteren Finanzierung der Geriatrischen Tagesklinik Vaihingen zugestimmt (Bietigheimer Zeitung).
Bundessozialgericht festigt Einnahmen von Beleghebammen in Krankenhäusern (Deutsches Ärzteblatt).
Krankenkassen müssen bei der Herstellung von Zytostatika-Zubereitungen für ambulante Chemotherapien anfallende Arzneimittelverwürfe bezahlen (Pharmazeutische Zeitung).
Einschätzung zum "neuen" ambulanten Operieren sieht schwere handwerkliche Fehler der Krankenhausseite (Medcontroller).
Experte schlägt bis zu 2000 Euro Selbstbeteiligung für Kassenpatienten vor (Stern).
Krankenkassenverbände unterstützen die Krankenhaus-Reformpläne der Bundesregierung (Medieninformation).
Die Kosten für administrative Aufwände sollten maximal 10 Prozent der Behandlungskosten betragen (Neue Zürcher Zeitung).
Az. B 1 KR 37/21 R: Die Kündigung des Versorgungsvertrages nach § 110 SGB V durfte nicht in der Form eines Verwaltungsaktes erklärt werden (Urteilsbegründung).
Vergütung für Übergangspflege im Krankenhaus behebt nicht das Problem des Personalmangels und fehlender ambulanter Strukturen (NRZ).
Operationen sollten laut Barmer Krankenkasse in große Kliniken verlagert werden (Merkur).
Krankenhausreform könne nur mit Hilfe umfangreicher Investitionen gelingen (AOK).
Das Pflegebudget: Verhandlungsstau und Vorfinanzierung der pflegebudgetrelevanten Kosten baue wachsende Liquiditätslücke auf (Solidaris).
Krankenhausreform: Versorgungsqualität auf gleiche Standards heben (GKV-Spitzenverband).
Az. L 10 KR 125/22 B ER: Fehlende Anhörung bedingt erhebliche Zweifel an der formellen Rechtmäßigkeit des Widerlegungsbescheids zu Mindestmengen (Urteilsbegründung).
Digital Health: Spezifikation für digitale Identitäten veröffentlicht (Heiseverlag).
BSG: Vorschlag eines steuerfinanzierten gesetzlichen Krankenversicherungssystems (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Ambulantisierung: Der Schlüssel liegt in der Vergütung (Süddeutsche Zeitung).
PwC-Studie 2023: Das deutsche Gesundheitswesen hat in den vergangenen zwei Jahren stark an Zustimmung verloren (PricewaterhouseCoopers).
Berlin: Bei der Vermittlung von Krankentransporten zeichnet sich eine Einigung ab (RBB).
Jahresbericht 2022 des Bundessozialgerichtes (Download, PDF, 2,5 MB).
Ermittler gehen dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug in thüringischen MVZ bis ins Jahr 2018 nach (Merkur).
Nach erfolgreichem Angriff auf Bitmarck: Wie sicher sind Gesundheitsdaten in elektronischen Patientenakten (Handelsblatt).
Licht und Schatten durch die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) (KU 02/2023, PDF, 140 kB).
Aktuelle Mindestmengenregelungen verbessern die stationäre Versorgung in Hessen (VdEK).
Korrupter Staatsanwalt: Bei vielen Ärzten gefürchtet, wenn nicht verhasst (Medical Tribune).
Die doppelte Kodierung des OPS sei nach der DKR-2016 P005k zulässig und Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).
Preisabsprachen für medizinische Hilfsmittel (Frankfurter Allgemeine Zeitung).