Krankenfahrten bei tagesstationären Behandlungen sollen verordnungsfähig werden
Tagesstationäre Behandlungen: Verordnungsmöglichkeit für Krankenfahrten geplant (Deutsches Ärzteblatt).
Tagesstationäre Behandlungen: Verordnungsmöglichkeit für Krankenfahrten geplant (Deutsches Ärzteblatt).
Motorrad-Ambulanzen: Pragmatische Lösungen in Indiens Gesundheitsversorgung (Deutsche Welle).
Krankentransport-Richtlinie: Klarstellung zur Verordnungsmöglichkeit von Krankenfahrten nach § 8 der Krankentransport-Richtlinie zu Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Viele bürokratische Regelungen zur Fahrkostenübernahme bei tagesstationärer Behandlung zu beachten (Haufe).
Mecklenburg-Vorpommern: Rettungskräfte aus Nachttransporten fehlten zu anderen Zeiten im Rettungsdienst (Die Zeit).
Auch Versicherte mit einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität haben Anspruch auf Zugang zu Früherkennungsangeboten (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Rettungsdienst: Bis zu vier Stunden Krankenhaussuche (Allgemeine Zeitung).
G-BA verlängert Corona-Sonderregeln (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in Millionenhöhe (Mannheimer Morgen).
Notfalleinsätze ohne Transport werden nicht bezahlt (Stuttgarter Nachrichten).
Das Verordnungsformular für die Krankenbeförderung ändert sich zum 1. Juli (KBV).
Az. S 1 KR 3340/18: Krankenkasse muss Krankentransportkosten bei Verlegung zwischen zwei Standorten eines Krankenhauses tragen (Rechtslupe).
Entlassmanagement: Verordnung einer Krankenbeförderung (KV Bayern).
Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Krankentransport-Richtlinie: Genehmigungsverfahren für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung mobilitätsbeeinträchtigter Menschen und Änderung der Anlage I (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements (Gemeinsamer Bundesausschuss).
S 1 KR 3340/18: Krankenkassen müssen Transportleistungen zwischen Krankenhausstandorten aus zwingenden medizinischen Gründen vergüten (Urteilsbegründung).
Rettungshubschrauber Christoph 31 wird so oft angefordert wie kein anderer in Deutschland (Berliner Morgenpost).
Auch Krankenhäuser dürfen zukünftig Krankenbeförderungsleistungen verordnen (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Wer muss dem DRK die Krankentransporte zwischen den Klinik-Standorten bezahlen? (Schwarzwälder Bote).
Hospitalisierung und Notaufnahmebesuche von Pflegeheimbewohnern: Häufigkeit, Ursachen und Entwickeln einer Intervention zur Verbesserung der Versorgung (Homern) (Bremer Institut für Publik Health und Pflegeforschung).
Drohnenambulanz: Kanton Genf setzt Projekt fort (Watson).
S1-Leitlinie Hygienemaßnahmen beim Patiententransport - Hygienemaßnahmen beim Patiententransport haben sowohl die Sicherheit der Patienten als auch die Sicherheit des am Transport beteiligten Personals zur Aufgabe (AWMF, PDF, 200 kB).
Geteilte Meinung der Bundesbürger bei möglichen Notaufnahme-Gebühren (Finanztreff).
Quickcheck und neues Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung Muster 4 (AOK-Gesundheitspartner).
Änderungen bei der Verordnung einer Krankenbeförderung (AOK-Gesundheitspartner).
Klinikum Ludwigshafen kritisiert Ausfall der Krankenfahrten (SWR).
Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad ohne Genehmigung (Kassenärztliche Bundesvereinigung).
Eingriff in Entlassmanagement: Klinikum Worms kritisiert neue Regelung zu Krankenfahrten (Allgemeine Zeitung).
Was kostet der Rettungsdienst? (Stuttgarter Nachrichten).
Absurdistan: Normenkontrollrat kritisiert Länder und Krankenhäuser bei Bürokratieabbau (Deutsches Ärzteblatt).
Krankentransport-Richtlinie: Fahrten zu Geriatrischen Institutsambulanzen und stationsersetzenden Eingriffen (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Hilfestellungen zu Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements (AOK-Gesundheitspartner).
Rettungstransport-Kosten in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich (20 Min).
Vor Krankentransport Genehmigung der Krankenkasse einholen (Wuppertaler Rundschau).
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Alle ambulanten Krankenfahrten müssen vorab von den Krankenkassen genehmigt werden (Apotheke Adhoc).
Versorgungsstärkungsgesetz (GKV VSG): Online-Petition sammelt Zeichner gegen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei Rettungsdienstleistungen - Kein Kostenübernahme-Entscheid nach Aktenlage bei ärztlich verordneten Krankentransporten (OpenPetition).