Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch Krankenhaus-Fehlverhalten
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 221/22: Sprungrevision zur Frage der Aufschlagszahlung ab dem Jahr 2022 zugelassen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses (BDO Legal).
Az. B 1 KR 11/22 R: Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale scheidet aus, wenn das Krankenhaus durch eine Pflichtverletzung das Prüfverfahren veranlasst (Terminbericht 07/23).
Gabe von Dibotermin: Krankenhaus verzweifelt an nicht begründeten MD-Gutachten mit Prüfquotenerhöhung und ruft Schlichtungsausschuss an (InEK, PDF, 131 kB).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens durch die KK hat bei isolierter Prüfung der strukturellen Mindestvoraussetzungen einer Komplexleistung ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Behandlungsunterlagen zur Folge (Beschluss).
Az. L 5 KR 166/20: Krankenkasse hat öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch einer Aufwandspauschale, auf den die vierjährige Verjährungsfrist anzuwenden sei (Urteilsbegründung).
Aufwandspauschale: Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale können auch Jahre nach Abschluss des Prüfverfahrens entstehen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 11/22 R: Voraussichtliche Verweildauerüberschreitung nicht angezeigt, trotzdem Anspruch auf Aufwandspauschale? (Bundessozialgericht).
Aufschlagszahlungen: Bescheide der Krankenkassen über Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 für Fälle mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2022 nach ersten Urteilen wohl rechtswidrig (Med-Juris).
Az. S 9 KR 118/19: Auf den Prüfauftrag der Krankenkasse, nicht auf die Prüfanzeige des MDK komme es zur Bestimmung des Prüfungsgegenstandes bei der Aufwandspauschale an (Medienmitteilung).
Az. L 5 KR 448/17: Nachberechnungen bzw. Korrekturen seien nicht möglich, weil der Prüfvorgang mit der Vorlage des Gutachtens zur stationären Leistung ende (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 4017/20: Austausch einer unzutreffenden Kodierung gegen eine zutreffende Kodierung kann zulässig sein (BDO Legal).
Az. L 4 KR 4017/20: Ein Krankenhaus kann im laufenden Rechtsstreit die unzutreffende durch die zutreffende Kodierung austauschen (Medizinrecht Saarland).
Az. L 4 KR 4017/20: Nachkodierung einer Nebendiagnose (hier: P29.0) nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ohne Änderung der strittigen DRG ist zulässig (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 644/20: Erhöhung des Abrechnungsbetrages sei planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes im Sinne einer verdeckten Regelungslücke mit überschießender Rechtsfolge bei wortlautgetreuer Anwendung... (Urteilsbegründung).
Strafzahlungen vor 2022? Aktuelle Beschlüsse von Sozialgerichten stärken die Position der Krankenhäuser (IWW Institut).
Az. L 1 KR 267/17: Und wieder T83.5 - ICD-10-GM enthalte keinen Kode, der nie zur Anwendung kommen könne... (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 313/10: Die Zahlungspflicht bei der Aufwandspauschale werde durch das Ergebnis der Rechnungsprüfung ausgelöst, nicht durch den Grund (Urteilsbegründung).
Startpunkt für die Strafzahlung nach § 275c Abs. 3 SGB V (Medizinrecht RA Mohr).
Die künftige Strafzahlung (Aufschlag) nach § 275 c Abs. 3 Satz 1 SGB V wird durch Bescheid der jeweiligen Krankenkasse in Abhängigkeit von der festgelegten Prüfquote gegenüber dem Krankenhaus festgesetzt. Rechtsbehelfe sind Widerspruch und Klage (Medizinrecht RA Mohr).
Krankenhausfinanzierungsrecht aktuell (Medizinrecht RA Mohr).
Rechnungsänderungen (Medcontroller).
Az. S 40 KR 67/17: Krankenkasse muss Aufwandspauschale nach mehrfachen und schließlich nicht rechnungsbetragsmindernden MDK-Prüfungen zahlen (Urteilsbegründung).
Die Krankenkassen-Kliniken-Fehde (RND).
Die Prüfverfahrensvereinbarung auf dem Prüfstand des BSG - Regelungen zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 und nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV (Med-Juris).
Az. L 4 KR 545/18: Keine Ausschlussfrist bei Nachkodierung in Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses oder außerhalb des Prüfgegenstandes (Urteilsbegründung).
BSG entscheidet zu Präklusionswirkung von § 7 Abs. 2 PrüfvV und § 7 Abs. 5 PrüfvV (Seufert-Law).
Az. S 28 KR 1751/18 WA: Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandpauschale entsteht erst im Zeitpunkt des Abschlusses des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V (a.F.) (Urteilsbegründung).
Az. S 12 KR 1022/19: Vergütungsanspruch des Krankenhauses nach Wechsel der Krankenkasse durch Aufteilung der Fallpauschale (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 479/19: Krankenkasse hat keinen Rückforderungsanspruch für Aufwandspauschalen bei auf sachlich-rechnerische Richtigkeit gerichteter Rechnungsprüfung (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 329/17: Krankenkasse kann das eingeleitete MDK-Prüfregime nicht im Nachhinein umdeklarieren, um der Zahlung der Aufwandspauschale zu entgehen (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 462/17: Rückwirkende Änderung jahrelanger Erstattungspraxis von Krankenkassen ist treuewidrig (Medizinrecht Saarland).
Az. L 5 KR 738/16: Krankenkasse erstreitet Erstattung von in 71 Krankhausbehandlungsfällen an die Beklagte gezahlten Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).