Strafzahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V
Unberechtigten Aufschlagsforderungen der Krankenkassen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V entgegentreten (Der Krankenhaus-Justitiar).
Unberechtigten Aufschlagsforderungen der Krankenkassen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V entgegentreten (Der Krankenhaus-Justitiar).
Az. L 5 KR 448/17: Nachberechnungen bzw. Korrekturen seien nicht möglich, weil der Prüfvorgang mit der Vorlage des Gutachtens zur stationären Leistung ende (Urteilsbegründung).
Az. S 38 KA 483/19: Dreiseitiger Vertrag nach § 115a SGB V kann labormedizinische Leistungen eines Krankenhauses im Notdienst ausschließen (KMH-Medizinrecht).
Az. L 11 KR 3309/20: Das Krankenhaus ist nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist (§ 7 Abs 5 Satz 2 PrüfVV 2014) von der Nachkodierung des OPS 5-378.55 und einer Nachforderung ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 983/19: Die Behandlung einer Einschlusskörperchen-Myositis mit intravenösen Immunglobulinen (Privigen) stellt im Jahr 2012 einen nicht mit dem ZE 93.14 zu vergütenden Off-Label-Use dar (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 34/20 R des BSG zu § 7 Abs. 5 PrüfvV (2014): Nachkodierung auch bei Änderung quantitativer Angaben möglich (KMH-Medizinrecht).
Az. L 8 KR 173/19: § 7 Abs. 5 PrüfvV beziehe sich auf Korrekturen oder Ergänzungen des Datensatzes während der Prüfung durch den MDK und stehe einer späteren Korrektur einer Schlussrechnung nicht entgegen (Urteilsbegründung).
Die Herausforderungen der MDK-Reform (Solidaris).
Az. S 31 KR 137/20: Anforderungen an die Begründung zur stationären Behandlungsbedürftigkeit bei einem AOP-Eingriff (WRT Rechtsanwälte).
Rechnungsänderungen (Medcontroller).
PrüfvV 2022 - Was Krankenhäuser jetzt wissen müssen (BDO Legal).
Prüfverfahrensvereinbarung: Neue Regeln ab 2022 - Vor dem Gerichtsverfahren steht künftig die sogenannte einzelfallbezogene Erörterung (AOK).
Nachtrag vom 10.09.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung zur Umsetzung der Prüfverfahrensvereinbarung vom 22.06.2021 (DKG).
Die Tücken des MDK-Reformgesetzes (Marburger Bund Zeitung).
Az. B 1 KR 39/20: Eine Rechnungsnachforderung in Umsetzung des MDK-Gutachtens oder außerhalb des Prüfauftrages ist zulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 34/20 R: Das Krankenhaus ist von einer rechnungskorrigierenden Nachkodierung in Umsetzung eines MDK-Prüfgutachtens nach PrüfvV nicht ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022 (Solidaris).
Die Prüfverfahrensvereinbarung auf dem Prüfstand des BSG - Regelungen zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 und nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV (Med-Juris).
Beschluss der Schiedsstelle zur neuen Prüfverfahrensvereinbarung (D+B Law, PDF, 277 kB).
Az. L 4 KR 545/18: Keine Ausschlussfrist bei Nachkodierung in Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses oder außerhalb des Prüfgegenstandes (Urteilsbegründung).
Bundessozialgericht relativiert Rechtsprechung zur Prüfverfahrensvereinbarung (Ecovis).
Die Arbeit des Medizinischen Dienstes: Zahlen, Daten, Fakten 2020 (Medizinischer Dienst, PDF, 2,5 MB).
Az. L 9 KR 190/18: Keine Einzelfallprüfung im Rahmen nachträglicher sachlich-rechnerischer Berichtigungen (Medizinrecht Saarland).
Az. L 6 KR 5/18: Die Kodierung von R63.3 (Ernährungsproblem) zusätzlich zur Diagnose der Graft-versus-Host-Krankheit am Darm (T86.01+ K93.22*) sei eine unzulässige Doppelkodierung (Urteilsbegründung).
BSG entscheidet zu Ausschlussfristen der Prüfverfahrensvereinbarung (BDO Legal).
BSG stärkt Anspruchsrecht der Krankenhäuser (Ärztezeitung).
Präklusionswirkung von § 7 Abs. 5 PrüfvV 2014/2016 (Medizinrecht RA Mohr).
BSG klärt Auslegung der Ausschlussfristen der Prüfverfahrensvereinbarung (Medizinrecht Saarland).
BSG entscheidet zu Präklusionswirkung von § 7 Abs. 2 PrüfvV und § 7 Abs. 5 PrüfvV (Seufert-Law).
Einzelfallprüfungen, Prüfquoten und Strafzahlungen nach dem MDK-Reformgesetz in der Corona-Pandemie (Thieme Connect).
Az. L 8 KR 173/19: Kein Verbot der Nachkodierung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 25/19 R: Die (psychologisch-psychotherapeutische) Fachdisziplin kann nur vertreten, wer approbiert ist (OPS 8-918 multimodale Schmerztherapie) (Urteilsbegründung).
Abschluss des Unterschriftenverfahrens zur 2. Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung zur Übergangsvereinbarung zur PrüfvV (DKG).
Az. B 1 KR 12/20 R: Eine Verlegung im Sinne der FPV 2013 setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in ein anderes aufgenommen wurde (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/20 R: Die Begrifflichkeit "Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative" wurde erst ab 2012 in § 137c SGB V aufgenommen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 12/20 R: Verlegungsabschlag nach § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV auch bei nicht aktiv betriebener Verlegung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 18 KR 126/18: Krankenkasse muss eine Rechnungserhöhung durch eine mit dem MDK im Konsens erfolgte Nachkodierung begleichen (Urteilsbegründung).
Laborleistungen können Teil einer Notfallbehandlung im Krankenhaus sein (Solidaris).
Az. L 4 KR 88/19: Das Krankenhaus ist nach den in § 7 Abs. 5 PrüfvV genannten Fristen nicht von der Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 437/19: Verstoß gegen § 7 Abs. 5 PrüfvV (2014): Kein Verlust des Vergütungsanspruches (KMH Medizinrecht).
Beatmungsabrechnung: BSG relativiert die "Gewöhnung" - B 1 KR 13/20 R (Seufert Mandanteninformation, PDF, 122 kB).
Az. B 1 KR 21/20 R: Für die Kodierung des OPS 8-550 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung) ist regelmäßig ein Alter von 70 Jahren, zumindest aber ein Alter von 60 Jahren in Verbindung mit plausibilisierenden Angaben erforderlich (Terminbericht 49/20).
Az. L 1 KR 132/18: Kürzung einer psychiatrischen Krankenhausabrechnung wegen Fehlbelegung im Umfang von 107 Tagen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 437/19: Rechnungskorrektur auch nach Abschluss des Prüfverfahrens? (BDO Legal).
Az. B 1 KR 21/20 R: BSG urteilt, ob für die Geltendmachung des OPS 8-550 ein Mindestalter gilt (Terminvorschau 49/20).
Az. L 5 KR 13/19: Das Krankenhaus ist nicht von einer Rechnungskorrektur außerhalb eines MDK-Prüfverfahrens ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. S 28 KR 446/13: Keine Verwirkung bei Nachberechnung des Zusatzentgeltes ZE 80.03 (Gabe von Docetaxel) (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 115/15: Krankenkasse muss nachberechnetes Zusatzentgelt ZE 80.03 (Gabe von Docetaxel) bezahlen - keine Verwirkung des Vergütungsanspruches (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 616/19: Eine Rechnungskorrektur gem. § 7 Abs. 5 PrüfvV ist auch nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens zulässig (Urteilsbegründung).
Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung vom 02.04.2020 zur Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 zur Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß ยง 17c Absatz 2 KHG vom 03.02.2016 (GKV-Spitzenverband).
Rechnungskorrekturverbot: Korrigieren verboten! - Der neue § 17c Abs. 2a Abs. 1 KHG (Endera-Gruppe).
Az. L 9 KR 539/17: Die Implantation einer CAD / CAM-Individualprothese (OPS 5-822) war zweckmäßig, aber eine nicht zu vergütende Überversorgung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Bei Alt-Fällen keine Rückforderung der Aufwandspauschale durch die Krankenkasse (Urteilsbegründung).
Az. S 83 KR 6061/19: Keine erneute Aufwandspauschale bei bereits geprüftem Erstaufenthalt innerhalb der Prüfung eines zweiten Aufenthaltes wegen möglichen Fallsplittings (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 437/19: Die in der PrüfvV festgelegte Fünfmonatsfrist für die nachträgliche (Abrechnungs-)Datensatzkorrektur im MDK-Prüfverfahren schließt diese Korrektur im Abrechnungsverfahren nicht aus (Urteilsbegründung).
Az. S 2 KR 1333/19: Krankenkasse muss Zusatzentgelte für medizinisch erforderliche Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK) zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Rückforderung von Aufwandsentschädigung für MDK-Prüfungen - Auf den Zeitpunkt kommt es an (Mazars).
Versorgung verbessern statt behindern (BDPK).
Az. L 9 KR 462/17: Keine Rückforderung einer nach MDK-Gutachten geleisteten Zahlung wegen im Hinblick auf eine geänderte BSG-Rechtsprechung (8-550) (Urteilsbegründung).
Az. S 4 KR 169/18: Die Umsetzung eines MDK-Gutachtens mit Vergütungs-Nachforderung ist den Vorschriften der PrüfvV nicht entgegen stehend (Urteilsbegründung).
Ausschlussfrist für nachträgliche Strukturprüfung der Krankenkassen? (Medizinrecht Saarland).
Abrechnungen im Krankenhaus: Worauf man sich verlassen kann (KU 10/2020).
PwC Krankenhaus-Vergleich 2020 (Presseportal, PDF, 590 kB).
Az. S 1 KR 2084/17: Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht i.R. der PrüfvV (hier: Ausschlussfrist) kann das Krankenhaus nur den unstrittigen Rechnungsbetrag verlangen (hier: 0,00 EUR) (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 2143/18: Bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung 2015 kann die Behandlungsleitung mittels Rufbereitschaft delegiert werden (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 1684/18: Die Behandlungsleitung i.S. der intensivmedizinischen Komplexbehandlung ist i.R. der Rufbereitschaft delegierungsfähig (Urteilsbegründung).
Az. L 20 KR 55/18 und L 4 KR 616/19: Zulässigkeit der Rechnungskorrektur gem. § 7 Abs. 5 PrüfvV (sowohl 2015 und 2017) auch nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens bestätigt (Seufert Rechtsanwälte).
Az. S 9 KR 1494/16: Krankenkasse muss die Kosten für tagesklinische Behandlung bei depressiver Episode und erücksichtigten Suchtverhaltens übernehmen (Urteilsbegründung).
Az. S 60 KR 566/19: "Strukturgutachten" einer Einzelfallprüfung (8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung, Merkmal ständige ärztliche Anwesenheit) ist nicht präjudizierend für weitere beliebige Behandlungsfälle (Urteilsbegründung).
Hat der festgesetzte Oberstaatsanwalt die eigenen Korruptionsverfahren aufgebauscht? (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Az. S 21 KR 1837/15: Für den Ansatz von Beatmungszeiten bei heimbeatmeten Patienten auf einer Intensivstation ist die intensivmedizinische Versorgung im Einzelfall nachzuweisen. Die Behandlung auf einer Intensivstation stellt noch keine intensivmedizinische Versorgung dar (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 560/19: SG Aachen zu den Strukturvoraussetzungen und Mindestmerkmalen für die Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung 8-550.ff (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/19 R: Nachforderung des Krankenhauses nach bereits erteilter Schlussrechnung (KMH-Medizinrecht).
Neuregelung im MDK Verfahren - was muss man wissen, um nicht zu verlieren? (BDC).
Main-Kinzig-Kliniken zahlen 4 Millionen Euro an die Krankenkassen zurück (GMX).
Neue COVID-19-Gesetzgebung - mehr Luft für Krankenhäuser (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 7/16 B: Krankenkasse kann nicht verrechnen und mangels wirksamer, hinreichend bestimmten Aufrechnungserklärung auch nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. S 19 KR 357/15: Es ist diejenige Erkrankung als Hauptdiagnose auszuwählen, für die die meisten Ressourcen verbraucht wurden (hier: operiertes Glioblastom vs. Rechtherzinsuffizienz) (Urteilsbegründung).
Az. S 21 KR 199/19: Häusliche Wochenendbelastung i.R. einer andauernden psychosomatischen Erkrankung (hier: Essstörung) mit Krankenhausbehandlungsnotwendigkeit begründet keine Rechnungskürzung (Urteilsbgründung).
Brandbrief aus der Oberlausitzklinik Bautzen (Radio Lausitz).
Quartalsbezogenes Prüfungssystem nach § 275c SGB V - Festlegung durch den GKV-Spitzenverband (Medizinrecht RA Mohr).
Dokumentation und Abrechnung zur Sicherung finanzieller Ressourcen für Krankenhäuser (BDO Legal).
Ergänzungsvereinbarung zur Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 zur Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PDF, 223 kB).
L 16 KR 751/14: Keine Zählung von Stunden des Weanings bei Fehlen einer längerzeitigen vorangegangenen Beatmungsphase mit Gewöhnung (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 197/15: Die Kodierung eines Keims ist ohne Ressourcenverbrach zulässig, sofern der Keim ursächlich für eine Krankheit ist (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 794/19: Zur nachträglichen Anpassung der Kodierung an das Prüfergebnis des MDK (BDO-Legal).
Az. B 1 KR 20/19 R und B 1 KR 22/18 R: BSG zur medizinischen Erforderlichkeit einer allogenen Stammzelltransplantation und zum Off-label-Use von Rituximab bei Schleimhautpemphigoid (Terminvorschau 10/20).
Krankenhäuser im Kreis Heinsberg fühlen sich unter Druck gesetzt - Strafgebühr wird nicht akzeptiert (RP-Online).
Krankenhäuser in der Oberlausitz sollen sich gemeinsam gegen ungerechte Rechnungskürzungen wenden (Radio Lausitz).
Klinikum Wolfsburg: Jährlich 450.000 Euro Strafzahlungen erwartet (Wolfsburger Nachrichten).
Klagewelle rollt über das Sozialgericht Detmold (Landeszeitung).
S 21 KR 392/18: Erlöswirksame Kodierbarkeit der Verdachtsdiagnosen B37.1 und J15.8 und deren Abgrenzung zu vom MDK gewünschter Fehlkodierung (Urteilsbgründung).
Klinik-Vorstände kritisieren Strafzahlungen nach Rechnungsprüfung (Oberpfalznetz).
Politik setzt Patienten auf die Straße (KPlus-Gruppe).
MdB nimmt an Fallprüfungen teil: Liquidität der Krankenhäuser erhalten (Wiesentbote).
300 Euro-Strafzahlung und ambulante Potenziale? Wie jetzt? (Endera-Gruppe).
Krankenhäuser fordern Korrektur des MDK-Reformgesetzes (Deutsches Ärzteblatt).
NRW-Kliniken: Keine Strafzahlungen für Übernahme sozialer Verantwortung (KGNW).
MDK-Reform und Krankenhausabrechnung - Auswirkungen auf die Praxis (Buchhandel).
B 1 KR 3/18 R: Verfahrenskostenlast und Fälligkeit bei DRG-gleicher Nachkodierung und eiseitiger Erledigungserklärung (Urteilsbegründung).