Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale
Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Klinikum Region Hannover: Abrechnungsfirma verschicke derzeit Rechnungen für Behandlungen, die bis zu vier Jahre zurückliegen in Forderungshöhe von insgesamt 928.000 Euro (Hannoversche Allgemeine).
Az. L 10 KR 102/22 KH: Nichtzahlung der Aufwandspauschale wegen fehlenden Pflegegrades bei nicht beanstandeter Abrechnung (2016) ist unzulässig und verjährt nach vier Jahren (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 102/22: Aufwandspauschalen verjähren in vier Jahren (Quaas & Partner).
Az. L 5 KR 166/20: Krankenkasse hat öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch einer Aufwandspauschale, auf den die vierjährige Verjährungsfrist anzuwenden sei (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 41/22 B: Krankenkasse wollte den Rechtsträger des Krankenhauses verklagen, befand sich jedoch im Irrtum über dessen organisatorisch-rechtliche Ausgestaltung (Urteilsbegründung).
Aufwandspauschale: Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale können auch Jahre nach Abschluss des Prüfverfahrens entstehen (Medizinrecht Saarland).
Erinnerung an die verkürzte Verjährungsfrist für Abrechnungsfälle aus 2020 (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 10 KR 852/19: Der objektiv bestehende Eindruck eines nicht autorisierten Entwurfes kann nicht als Klageerhebung gewertet werden (Urteilsbegründung).
Az. S 54 KR 514/21: Die Fälligkeit einer Rechnung ist nach dem Datum definiert, nicht nach deren (fraglicher) Fehlerhaftigkeit (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 476/20: Keine Rubrumsberichtigung bei falscher Krankenhausträgerbezeichnung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 78/21 B, B 1 KR 47/21 B, B 1 KR 48/21 B und B 1 KR 49/21 B: Etliche Erstattungsforderungsklagen der Krankenkasse gingen in ungewohntem formalen Erscheinungsbild ein (Urteilsbegründung).
Ab wann gilt die 2-Jahres-Frist bei Abrechnungsprüfungen? (KMH-Medizinrecht).
Keine Rubrumsberichtigung bei falscher Krankenhausträgerbezeichnung (Quaas & Partner).
Neue Details zur Korruptionsanklage gegen Frankfurter Oberstaatsanwalt (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Az. L 1 KR 336/20: Krankenkasse muss Klageschrift hinreichend konkret und inhaltlich korrekt formulieren (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 195/1: Das Krankenhaus konnte die durch die MDK-Überprüfung verminderte Rechnung nach eigener Korrektur gem. DKR höher in Ansatz bringen (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 34/20 R des BSG zu § 7 Abs. 5 PrüfvV (2014): Nachkodierung auch bei Änderung quantitativer Angaben möglich (KMH-Medizinrecht).
Az. S 8 KR 629/19: 1, 2 oder 3: Du musst dich entscheiden, drei Wünsche sind frei... - Die dritte Hauptdiagnose, ermittelt durch den Sachverständigen, sei korrekt (Urteilsbegründung).
Az. S 41 KR 924/19, S 41 KR 923/19: Unbeschränkte Beweislast der Krankenhäuser für korrekte Abrechnung? (Medizinrecht Saarland).
Zur prozessualen Bedeutung der medizinischen Behandlungsdokumentation (Kanzlei Wienke & Becker).
Sozialversicherungsrechtlicher Handlungsbedarf nach den Notarzt-Urteilen des Bundesozialgerichts vom 19.10.2021 (BDO Legal).
Az. S 40 KR 67/17: Krankenkasse muss Aufwandspauschale nach mehrfachen und schließlich nicht rechnungsbetragsmindernden MDK-Prüfungen zahlen (Urteilsbegründung).
Vorsicht Verjährung! (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 10 KR 925/19, L 10 KR 907/19 und L 10 KR 851/19: Keine wirksame Klageerhebung einer Krankenkasse wegen Nichteinhaltung der Schriftform (Quaas & Partner).
Az. S 28 KR 1751/18 WA: Zur Verjährung der Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Az. S 28 KR 1751/18 WA: Der Anspruch auf Zahlung der Aufwandpauschale entsteht erst im Zeitpunkt des Abschlusses des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V (a.F.) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 21/20 R: Bei der Kodierung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (8-550) ist eine Mindestaltersgrenze von 60 Jahren für die Patienten Voraussetzung (Medizinrecht RA Mohr).
Aufrechnung und Ausschlussfrist (Medizinrecht Saarland).
Beatmungsabrechnung: BSG relativiert die "Gewöhnung" - B 1 KR 13/20 R (Seufert Mandanteninformation, PDF, 122 kB).
Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 437/19: Rechnungskorrektur auch nach Abschluss des Prüfverfahrens? (BDO Legal).
Az. L 16 KR 329/17: Krankenkasse kann das eingeleitete MDK-Prüfregime nicht im Nachhinein umdeklarieren, um der Zahlung der Aufwandspauschale zu entgehen (Urteilsbegründung).
Hinweis auf Verjährung von Forderungen für Krankenhausbehandlung im Jahr 2016 (Medizinrecht RA Mohr).
Kodierung von Komplexbehandlungen: Neue Hoffnung für Krankenhäuser? (BDO Legal).
Az. L 9 KR 462/17: Rückwirkende Änderung jahrelanger Erstattungspraxis von Krankenkassen ist treuewidrig (Medizinrecht Saarland).
Az. S 12 KR 1865/18: Rückwirkende DIMDI-Klarstellungen: SG München wendet sich an das Bundesverfassungsgericht (BDO-Legal).
Az. S 4 KR 411/18: Verwirkung von Rückforderungen der Krankenkassen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 14 KR 154/19: Neues Verjährungsrecht steht Aufrechnung im Jahr 2018 nicht entgegen (Medizinrecht Saarland).
Az. S 12 KR 1865/18: Rückwirkende Klarstellungen (hier: Komplexcodes 8-98b / 8-550) in den Klassifikationen durch das verfassungskonform? Aussetzung des Verfahrens (Urteilsbegründung).
Az. S 12 KR 1865/18: Der rückwirkende Erlass von Ergänzungen und Klarstellungen zu OPS-Ziffern könnte auf nicht verfassungskonformer Ermächtigung des DIMDI fußen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/19 R: Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht verpflichtet, als Medizincontroller des Krankenhauses tätig zu sein. Sie sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen (Medizinrecht RA Mohr).
Eine wahre Klagewelle überrollt derzeit die Sozialgerichte in Schleswig-Holstein (Lübecker Nachrichten).
Klagen von Krankenkassen bei hessischen Sozialgerichten weiter auf hohem Niveau (Frankfurter Rundschau).
Az. L 1 KR 527/17: Krankenkasse muss Kosten für unwirtschaftliche Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten nicht tragen (Urteilsbegründung).
Klagewelle der Krankenkassen belastet das Sozialgericht Düsseldorf (EPD).
Klagewelle nach MDK-Reformgesetz erreicht Niedersachsen (Pressemitteilung).
Az. S 21 KR 2172/18: Keine Durchsetzbarkeit des Rückforderungsanspruchs (Urteilsbegründung).
Klinikum Herford 2018 mit 7,67 Millionen Euro Defizit (Westfalenblatt).
NRW: Dramatische Situation bei den Sozialgerichten (Pressemitteilung).
Weil man sich in einem selbst ausgehandelten Fallpauschalen-System nicht über Behandlungskosten einigen kann, werden bundesweit hunderte Millionen Euro Versichertengelder jährlich verschwendet (Ärztezeitung).
Klagen wegen Krankenhausabrechnungen überrollen Sozialgerichte in NRW (Neue Westfälische).
Klagewelle wegen Klinikabrechnungen: Politische Fehler mit Folgen (Neue Westfälische).
B 1 KR 10/19 R: Krankenkassen können gegen Nachforderungen eines Krankenhauses den Einwand der Verwirkung geltend machen (Medizinrecht RA Mohr).
Sozialgericht Dresden: Erneute Klagewelle bei den Sozialgerichten - Weiterhin keine Entspannung in Sicht (Pressemitteilung).
S 18 KN 344/02 KR: Verjährung einer Krankenhausabrechnung (Urteilsbegründung).
Verjährung des Anspruches auf Zahlung der Aufwandspauschale - Az. S 47 KR 1165/14 (Urteilsbegründung).
Az. S 47 KR 1165/14: Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
Immer noch tausende Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten anhängig - Nächste Klagewelle wird erwartet (MDR).
Az. S 5 KR 4076/18: Keine rückwirkende Verkürzung der Verjährungsfrist bei bereits vorher bestehender Rechtsanhängigkeit (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 538/15: Keine Rückwirkung der neuen zweijährigen Verjährungsfrist auf vorher anhängige Zahlungsklagen (Medizinrecht RA Mohr).
Klagewelle um Klinikrechnungen belastet weiter die Sozialgerichte (T-Online).
Az. L 10 KR 538/15: Strukturmerkmale bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (Krankenhausrecht-Aktuell).
Az. S 7 KR 772/16 und S 60 KR 158/18: Ausschlussfristen im MDK-Verfahren? (Medizinrecht Saarland).
Verjährungspotential zum 31.12.2019 (PPP Rechtsanwälte).
Krankenversicherungen wollen keine Kontroll-Begrenzungen bei Krankenhausabrechnung (Tagesspiegel).
MDK-Reformgesetz: Klage(Welle), die Zweite! (Mazars).
Az. L 10 KR 538/15: LSG NRW zur Rückwirkung der Verkürzung von Verjährungsfristen (Quaas & Partner).
Für Honorar-Rückforderungen der KV gilt eine längere, vierjährige Verjährungsfrist (Ärztezeitung).
Az. L 5 KR 154/18: Abrechnungsvoraussetzungen für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung sei ein Mindestalter von 60 Jahren (Urteilsbegründung).
Rheinland-Pfalz: Zwei Drittel der etwa 10.000 Krankenkassen-Klagen zu Abrechnungsstreitigkeiten zurückgezogen (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).
Krankenkassen beschäftigen das Sozialgericht Mannheim (SWR).
Zahl neuer Sozialgerichtsklagen 2018 auf neuem Höchststand von 25.700 Verfahren - Hoher Anstieg der Krankenversicherungsklagen (Statistikamt Hessen).
Sozialgerichte für zwingende Schlichtung im Streit um Krankenhausabrechnungen (Deutsches Ärzteblatt).
Eskalationsspirale bei Abrechnungsprüfungen treibe Kosten hoch (Deutsches Ärzteblatt).
Streitigkeiten um Krankenhausabrechnungen: Klageflut an Sozialgerichten in Bayern größer als bislang angenommen (Idowa).
Massenhafte Krankenkassenklagen gegen Kliniken (Süddeutsche Zeitung).
Transportentfernung: Die Kosten der Klagewelle (Medizinrecht Saarland).
Sozialgericht Reutlingen: Krankenkassen klagten massenweise gegen Krankenhäuser (Südwest-Presse).
IKK Südwest verweigere Krankenhäusern weiterhin die Vergütung der Schlaganfallbehandlung (Urteilsbegründung).
AOK Niedersachsen will Klagen gegen Kliniken zurücknehmen (Deutsches Ärzteblatt).
Sozialgericht Hannover beklagt Klageflut der Kassen (Neue Presse).
Klagewelle von Krankenkassen: NRW-Sozialgerichte bekommen Verstärkung (Aachener Zeitung).
Mehr als 96 Prozent aller Krankenhausrechnungen sind korrekt kodiert! (Kaysers Consilium, PDF, 267 kB).
Sozialgericht: 500 Klagen in Karlsruhe (Badische Neueste Nachrichten).
Sozialgerichte in Schleswig-Holstein leiden unter Klagewelle der Krankenkassen (Schleswig-Holsteinische Zeitung).
Krankenkassen nehmen 5000 Klagen gegen Krankenhäuser in Schleswig-Holstein unter Vorbehalt zurück (Kieler Nachrichten).
Az. S 52 KR 322/17: Beginn der Verjährung von Aufwandspauschalen (PPP Rechtsanwälte).
Krankenhäuser erhalten immer noch Krankenkassen-Rückforderungen für Schlaganfallkomplexbehandlungen (Verband d. Krankenhausdirektoren Deutschlands).
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (Solidaris).
Auch Sozialgericht Düsseldorf durch Klageflut der Krankenkassen belastet (Pressemitteilung).
Hinweise zur Passivierung von Rückstellungen für Rückzahlungsrisiken aus der Abrechnung von geriatrischen und neurologischen Komplexbehandlungen (Solidaris).
Ausnahmezustand am Sozialgericht Hamburg wegen Klagewelle (Hamburger Abendblatt).
MDK-Rückstellungen - Verkürzung der Verjährungsfristen (Curacon).
Krankenkassen nehmen Klagen gegen Krankenhäuser nach Prüfung vollständig zurück (VdEK).
Sind Sozialgerichte der richtige Ort für Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhaus und Krankenkasse? (Ärztezeitung).
Klageflut der Krankenkassen gegen Kliniken bringt Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen ans Limit (Ärztezeitung).
Az. S 24 KR 80/16: Transfusion von Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-TK ist bei chirurgischen Patienten und unsicherer Studienlage nicht unwirtschaftlich (Urteilsbegründung).
Ergebnisse des Runden Tisches in Rheinland-Pfalz zur Klagewelle der Krankenkassen (Medizinrecht Saarland).
Klageflut bei Sozialgerichten: Gemeinsame Erklärung schafft Rechtsfrieden (Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).