Wirksamkeit der Stellvertretervereinbarung bei Wahlleistungen
Az. 336 O 141/21: Zur wirksamen Vereinbarung einer Stellvertretung bei Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen (Medizinrecht Saarland).
Az. 336 O 141/21: Zur wirksamen Vereinbarung einer Stellvertretung bei Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen (Medizinrecht Saarland).
Zwischen privatliquidierendem leitenden Krankenhaus-Arzt und nachgeordnetem (Ober-)Arzt besteht regelmäßig kein Arbeitsverhältnis, aus dem Vergütungsansprüche resultieren (Rechtslupe).
Az. 23 S 63/21: Abrechnung von Wahlarztentgelten, wenn der Versicherungsnehmer ausdrücklich die wahlärztliche Behandlung durch einen Oberarzt und nicht durch den Chefarzt wünsche (Christmann-Law).
Die Stellung als Wahlarzt werde nicht durch eine Mindestarbeitszeit oder eine Leitungsfunktion, sondern allein durch die fachliche Expertise begründet (Medizinrecht Saarland).
Wahlleistungsvereinbarung: Bestätigung des Mehrwahlarztsystems und Abrechnung von ärztlichen Wahlleistungen (Springer).
Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung mit 24 Wahlärzten (BDO-Legal).
Abrechnung von Wahlarztleistungen stellt Krankenhäuser noch immer vor Probleme (Curacon).
Az. 13 U 389/19: Mehrwahlarztsystem bestätigt (Medizinrecht Saarland).
Anforderungen an Wahlleistungsvereinbarung und Stellvertretung (Medizinrecht Saarland).
Externe Wahlarztkette auch bei enger Kooperation? (Medizinrecht Saarland).
Az. 7 U 62/16: OLG Stuttgart zu Wahlleistungen und zur Zulässigkeit der im Einzelnen abgerechneten Leistungsziffern nach der GOÄ (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Mitarbeiter des Krankenhauses Bad Berleburg seien aufgefordert, ihre Helios-Plus-Card umgehend zurück zu geben... (Siegener Zeitung).
Wahlleistungen: Abrechnung und Fehlerquellen (Krankenhaus Umschau).
Az. III ZR 255/17: BGH zum Fortbestand einer Wahlleistungsvereinbarung trotz Abweichung vom Wortlaut der gesetzlichen Wahlarztkette (Medizinrecht Saarland).