Az. L 11 KR 977/20: Nur einmalige Kodierung des OPS 8-522.90 am Tag bei simultaner Bestrahlung mittels IMRT je Sitzung ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung nach Vornahme aller Einstellungen und zweckmäßiger Feldanordnungen
Az. L 11 KR 977/20: Nur einmalige Kodierung des OPS 8-522.90 am Tag bei simultaner Bestrahlung mittels IMRT je Sitzung ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung nach Vornahme aller Einstellungen und zweckmäßiger Feldanordnungen (Urteilsbegründung).