Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes: Behandlungsfehler im Fokus
Behandlungsfehlerbegutachtung 2023: Meldepflicht für Never Events einführen (Download, PDF, 1,4 MB).
Behandlungsfehlerbegutachtung 2023: Meldepflicht für Never Events einführen (Download, PDF, 1,4 MB).
Az. B 1 KR 29/22 R: Bei Patientenverlegung ohne Sachgrund trägt das Krankenhaus das Mehrkostenrisiko (Medizinrecht RA Mohr).
Kliniken fordern Schadenersatz und verklagen Lauterbach (Das Krankenhaus 04/2024, PDF, 78 kB).
Kreisklinik Groß-Gerau verklagt den Bundesgesundheitsminister (Frankfurter Rundschau).
Bayerische Kliniken fordern Schadensersatz vom Bundesgesundheitsminister (Süddeutsche Zeitung).
Bayerische Kliniken fordern Schadenersatz von Ministerium (GMX).
Az. B1 KR 4/22 R: Bei entstehenden Mehrkosten für die Krankenkasse muss eine Verlegung begründet werden (KMH-Medizinrecht).
Az. VI ZR 244/21: Zumutbare Sturzprophylaxe als Patientenschutz ist Klinikpflicht (Evangelisch).
MD-Behandlungsfehlerstatistik: Vorwürfe zu Fehlern bei operativen Eingriffen werden dem stationären Sektor zugeordnet... / Behandlungsfehler-Begutachtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste Jahresstatistik 2022 (Medizinischer Dienst, PDF, 340 kB).
Gehaltsrückzahlung: Klinikarzt operierte ohne Approbation (Spiegel).
Schadenersatzanspruch der Krankenkassen: Patienten nur sachlich gut begründet verlegen (Ecovis).
Az. B 1 KR 4/22 R: Das verlegende Krankenhaus muss einen Sachgrund für die Verlegung vorbringen, sofern diese zu Mehrkosten für die Krankenkasse führt (Medizinrecht RA Mohr).
Barmer informiert Versicherte über einen Cyberangriff (Golem).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Verlegung ohne Sachgrund (Urteilsbegründung).
Land Hessen nimmt angeklagten Oberstaatsanwalt in Regress (Frankfurter Allgemeine).
Az. B 1 KR 4/22 R: Verlegung ohne Sachgrund kann Schadensersatzanspruch der Krankenkasse bewirken (Medizinrecht RA Mohr).
Prozessauftakt gegen den Arzt, der im Krankenhaus Donauwörth zahlreiche Patienten mit Hepatitis C infizierte (Stern).
Az. B 1 KR 4/22 R: BSG bejaht Schadensersatzanspruch bei unnötiger Verlegung (Medizinrecht Saarland).
Az. S 91 KR 2606/20: Ist eine Leistung Teil des Versorgungsauftrages, so stellt eine Verlegung ohne medizinische oder organisatorische Gründe eine Pflichtverletzung dar (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keines sachlichen Grundes für eine Verlegung bedarf es, wenn hierdurch füLr die Krankenkasse keine Mehrkosten entstehen (Terminbericht 07/23).
Az. VI ZR 375/21: Die Aufklärung vor einem operativen Eingriff ist Pflicht, ein Mindestabstand zwischen Aufklärungsgespräch und Einwilligung indes nicht (Bundesgerichtshof).
Verurteilter Ex-Chef der Uniklinik Mannheim soll 15 Millionen Euro Schadenersatz zahlen (Süddeutsche Zeitung).
Kinderherzchirurgie: Kinderklinik Sankt Augustin bekommt keinen Schadenersatz Uniklinik Bonn und dem Land NRW (Kölnische Rundschau).
Landkreis Goslar scheitert erneut mit Klage gegen Asklepios (NDR).
Asklepios: Klage auf Schadensersatz wegen der Errichtung des Kinderherzzentrums, der Bereitstellung von Landes-Fördermitteln und der Abwerbung von Mitarbeitern durch die Uniklinik Bonn (Generalanzeiger).
Az. B 1 KR 26/21 R: Gesamtrisiko der Krankenhausbehandlung unter Beteiligung eines Nichtarztes trägt das (unwissende) Krankenhaus (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 26/21 R: Den Umfang des Erstattungsanspruches bei Erbringung von Krankenhausleistungen durch einen betrügerischen Nichtarzt hat die Vorinstanz noch zu ermitteln (Urteilsnbegründung).