Az. S 91 KR 2606/20: Eine Verlegung kann ein Verstoß gegen den Versorgungsauftrag und damit eine Pflichtverletzung sein
Az. S 91 KR 2606/20: Ist eine Leistung Teil des Versorgungsauftrages, so stellt eine Verlegung ohne medizinische oder organisatorische Gründe eine Pflichtverletzung dar (Urteilsbegründung).
Berlin - frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung - Komplexbehandlung - Krankenhausrecht - S 91 KR 2606/20 - Schadensersatz - Sozialgericht Berlin - Verlegung - Versorgungsauftrag - Wirtschaftlichkeitsgebot - URL