Az. B 6 KA 2/23 R: Nachträglicher fristgerechter Investitionskostenabzug nicht benachteiligend
Az. B 6 KA 2/23 R: Investitionskostenabschlag bei ambulanten Notfallbehandlungen durch das Krankenhaus ist zulässig (Terminbericht 06/24).
Az. B 6 KA 2/23 R: Investitionskostenabschlag bei ambulanten Notfallbehandlungen durch das Krankenhaus ist zulässig (Terminbericht 06/24).
Az. L 16 KR 141/20: Krankenhaus hat Anspruch auf die Aufwandspauschale bei Streichung eines Behandlungstages ohne Rechnungsminderung (Urteilsbegründung).
Az. S 221 KR 2753/21: Keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Kosten eines Neugeborenentransports mangels Ermächtigungsgrundlage (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 421/20: Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale bei nicht nachweislich fehlerhafter Abrechnung (Urteilsbegründung).
Az. S 223 KR 2413/21: Krankenhausversorgungsauftrag für neurologischen Frührehabilitation der Phase B berechtigt zur Kodierung des OPS-Code 8-890 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 30/22 R, B 1 KR 31/22 R, B 1 KR 35/22 R: Die Frage, ob ein automatisiert übermittelter Kostenübernahmedatensatz eine Kostenübernahmeerklärung darstellt, endet in einem Vergleich (Terminbericht 26/23).
Az. L 16 KR 106/19: Die epidurale gepulste Hochfrequenzstimulation des Rückenmmarks (ePRF) entsprach 2012 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 30/22 R, B 1 KR 31/22 R, B 1 KR 35/22 R: Stellt der automatisiert übermittelte Kostenübernahmedatensatz eine Kostenübernahmeerklärung dar (Terminvorschau 26/23).
Az. S 223 KR 132/21: Keine Kostenerstattung im Innenverhältnis zweier Krankenkassen bei unzuständiger Leistungserbringung (Urteilsbegründung).
Az. S 223 KR 1921/20: Krankenkasse muss nachweisen, dass ihr keine Leistungspflicht zukommt (Urteilsbegründung).
Az. L 7 KA 12/21: EBM-Sachkostenpauschalen (hier: GOP 40752 und 40754) decken sämtliches, auch zusätzlich verwendetes Einwegmaterial und dessen Zusatzkosten ab (Urteilsbegründung).
Az. S 91 KR 2606/20: Ist eine Leistung Teil des Versorgungsauftrages, so stellt eine Verlegung ohne medizinische oder organisatorische Gründe eine Pflichtverletzung dar (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 263/20: Nicht zugelassenes Krankenhaus ohne Versorgungsvertrag muss geleistete Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung rückerstatten (Urteilbegründung).
Az. S 28 KR 1213/22 ER: Mit der Übermittlung der KAIN Nachricht zum Schlüssel 30 mit der Ausprägung MDK04 per elektronischen Datenaustausch (DTA) hat die Krankenkasse auch bereits eine Regelung über die Festsetzung einer Aufschlagszahlung getroffen, auch wenn sie weder ein Begleitschreiben versandt hat und die Rechtsmittelbelehrung fehlt (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 267/17: Und wieder T83.5 - ICD-10-GM enthalte keinen Kode, der nie zur Anwendung kommen könne... (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 46/20: Bei einer Verdachtsdiagnose ist auch im Falle der Entlassung nach Hause nach stationärer Untersuchung lediglich das Symptom (hier abnorme Gewichtsabnahme) zu kodieren, wenn eine stationär durchgeführte Behandlung aufgrund eines mulitfaktoriellen Geschehens nicht spezifisch der Verdachtsdiagnose (hier Malnutrition) zugeordnet werden kann (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 370/19: Erstattungsklage gegen unrichtige Partei war abzuweisen (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 336/20: Krankenkasse muss Klageschrift hinreichend konkret und inhaltlich korrekt formulieren (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 195/1: Das Krankenhaus konnte die durch die MDK-Überprüfung verminderte Rechnung nach eigener Korrektur gem. DKR höher in Ansatz bringen (Urteilsbegründung).
Az. S 56 KR 3604/18: Versorgungsauftrag für Urologie umfasst geschlechtsangleichende Operation (Beck Aktuell).
Keine Mehrfachkodierung des OPS 8-522.ff bei fehlender Umlagerung des Patienten während der IMRT (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 16/20 R: Ohne (wirksame) Widerlegung bewirkt die Vorlage einer Mindestmengenprognose bereits das Recht zur Leistungserbringung (Urteilsbegründung).
Verweigert ein Arzt die Erstellung eines gerichtlich angeforderten Befundberichtes, so begeht er damit keine Berufspflichtverletzung (Christmann Law).
Az. S 28 KR 1751/18 WA: Zur Verjährung der Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 16/20 R: Krankenhausträger muss vor Widerlegung seiner Mindestmengen-Prognose Gelegenheit zur Konkretisierung oder Ergänzung erkennbar unvollständiger oder unplausibler Angaben bekommen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 16/20 R: Dem Krankenhausträger steht vor Widerlegung seiner Mindestmengen-Prognose die Gelegenheit zur Stellungnahme zu (Terminbericht 14/21).
Az. B 1 KR 16/20 R: Die Beteiligten streiten über die Widerlegung einer Mindestmengenprognose (Terminvorschau 14/21).