Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V
Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (G-BA).
Weiden. Neue Erlöse noch wichtiger als Sparen />
Im Land der Ahnungslosen />
Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (G-BA).