Az. S 6 KR 151/11: Krankenkassen können zur Zahlung einer stationären Krankenhausbehandlung auch dann verpflichtet werden, wenn der Patient weniger als 24 Stunden in der Klinik war
Az. S 6 KR 151/11: Krankenkassen können zur Zahlung einer stationären Krankenhausbehandlung auch dann verpflichtet werden, wenn der Patient weniger als 24 Stunden in der Klinik war (Rechtsprechung Hamburg).