Az. L 1 KR 28/10: Für die Rechtmäßigkeit der Kodierung einer Nebendiagnose kommt es ausweislich der DKR D003d maßgeblich auf die Beeinflussung des Patientenmanagements durch die der Nebendiagnose zugrundeliegende Erkrankung an
Az. L 1 KR 28/10: Für die Rechtmäßigkeit der Kodierung einer Nebendiagnose kommt es ausweislich der DKR D003d maßgeblich auf die Beeinflussung des Patientenmanagements durch die der Nebendiagnose zugrundeliegende Erkrankung an (Roos Nelskamp Schumacher & Partner).
Abrechnung - DRG - E71A - J96.1 - Kodierrichtlinien - (Psych) DKR AKR - Kodierung - MDK - Nebendiagnose - Ressourcenverbrauch - Sozialgericht - URL