Az. 1 StR 534/11: Ein Rezepturarzneimittel entsteht nicht durch bloße Verdünnung eines Fertigarzneimittels mit Kochsalzlösung
Az. 1 StR 534/11: Ein Rezepturarzneimittel entsteht nicht durch bloße Verdünnung eines Fertigarzneimittels mit Kochsalzlösung (Juravendis).