Az. B 1 KR 21/15 R: Ein tagesbezogenes teilstationäres Entgelt sei nicht abrechenbar, wenn die Aufnahmeuntersuchung keine Erforderlichkeit der teilstationären Behandlung ergebe
Az. B 1 KR 21/15 R: Ein tagesbezogenes teilstationäres Entgelt sei nicht abrechenbar, wenn die Aufnahmeuntersuchung keine Erforderlichkeit der teilstationären Behandlung ergebe (Urteilsbegründung).
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