Basiszinssatz 2019 Bundesbank
Bekanntgabe des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB zum 1. Januar 2019 bei unveränderten -0,88 % (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Am 18. Dezember 2018 hat die Deutsche Bundesbank den Wert des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB ab dem 1. Januar 2019 veröffentlicht. Der Basiszinssatz beträgt demnach unverändert -0,88 % und wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 20. Dezember 2018
(Mitteilung Nr. 1002/2018) bekannt gegeben (Anlage).
Der Basiszinssatz dient insbesondere als Bezugsgröße bei der Berechnung von
Verzugszinsen. Der aktuelle Wert des Basiszinssatzes kann auch der
Internetseite der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de) entnommen
werden. Weiterführende Hinweise zum negativen Basiszinssatz sind auf der
Website der DKG zu finden.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 21.12.2018