Az. L 24 KA 40/16: Eine einheitliche stationäre Behandlung liege nicht automatisch immer vor, wenn auf eine Notfallbehandlung eine stationäre Aufnahme erfolge
Az. L 24 KA 40/16: Eine einheitliche stationäre Behandlung liege nicht automatisch immer vor, wenn auf eine Notfallbehandlung eine stationäre Aufnahme erfolge (Urteilsbegründung).
ambulante Abrechnung - ambulante Behandlung - B 3 KR 17/06 R - Berlin - Brandenburg - Kassenärztliche Vereinigung KV - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - L 24 KA 1017/05 - L 24 KA 40/16 - Landessozialgericht LSG - Notfallambulanz - Notfallbehandlung - Notfallpauschale - sachlich-rechnerische Richtigkeit - Sozialgericht - stationäre Krankenhausbehandlung - URL