Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung / Ergänzung
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 8, 10, 12 bis 13, 16 bis 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2022 und Aufhebung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2019 sowie der Anlage 3 und ihres Anhangs (Gemeinsamer Bundesausschuss).