Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt
Ab dem 8. April 2023 gelten wieder die Entlassmanagement-Regeln wie vor der Pandemie: Krankenhäuser können bei der Überleitung in die ambulante Versorgung die benötigten Leistungen für eine Dauer von bis zu 7 (statt 14) Tagen verordnen (Gemeinsamer Bundesausschuss).
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