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DRG-Katalog: Ambulantisierung durch die Hintertür?

Abwertung geht auch ohne Hybrid-DRGs: Kürzung der 1-Tages-Fälle 2025 durch höhere Abschläge am Beispiel der Unfallchirurgie / Orthopädie (Kaysers Consilium, PDF, 145 kB).



Wer aufgeatmet haben sollte, dass die Hybrid-DRGs beispielsweise für die Unfallchirurgie und Orthopädie für das Jahr 2025 nicht weiter ausgeweitet werden, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Ohne große Vorankündigung oder Pressemitteilungen treten im neuen aG-DRG-Katalog, der am 14. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, nun die Fakten zutage: Massive Abschläge bei Unterschreitung der UGVWD („1-Tagesfälle“) – in der Regel Patienten mit nur einer Übernachtung. Kritiker könnten anmerken, dass diese ja sowieso „fast alle“ ambulant abzurechnen wären – das hätte ja schließlich schon das IGES-Gutachten aus dem Jahre 2022 gezeigt. Stationäre Aufnahmeindikationen, soziale Situationen, haftungsrechtliche Aspekte, versorgungsrechtliche und organsiatorische Fragen sowie nicht zuletzt die Vergütungsaspekte waren Anlass für zahl-reiche Stellungnahmen und Kritik der verschiedenen Fachgesellschaften, Verbände und Pati-entenvertreter.
Dass die Selbstverwaltung für 2025 so wenige neue Hybrid-DRGs konzipiert hat, enttäuschte bereits das BMG. Nicht zuletzt deshalb wurde in dem neuen Entwurf des §115f SGB V im KHVVG bestimmt, dass ab dem Jahr 2026 jährlich 1 Million, ab 2028 1,5 Millionen und ab 2030 ca. 2 Millionen Krankenhausfälle eine Hybrid-DRG anzusteuern haben. Ob das Gesetz so durch den Bundesrat geht bleibt zwar noch abzuwarten, aber der Weg ist vorgezeichnet.
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Quelle: Kaysers Consilium, 15.10.2024

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