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Endspurt im parlamentarischen Verfahren zur Krankenhausreform

Klinikverbund Hessen e. V. sieht weiterhin Änderungsbedarf am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (Klinikverbund Hessen).



„Die Notwendigkeit einer Reform der Krankenhausstrukturen ist unbestritten. Dennoch hat nicht zuletzt die Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages gezeigt, dass insbesondere im Bereich der geplanten Vorhaltevergütung noch Änderungsbedarf besteht“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. In der jetzigen Form sei die Vorhaltevergütung viel zu komplex, die Folgen der Umverteilung von rund 30 Milliarden Euro seien nicht abzusehen und es entstünden neue Fehlanreize. Zudem sei die Konvergenzphase als Übergang zur Abfederung der Umverteilungseffekte bei den Krankenhäusern mit zwei Jahren zu kurz. Bei der DRG-Einführung seien es immerhin fünf Jahre gewesen. Dass die Vorhaltefinanzierung die finanziellen Probleme der Krankenhäuser lösen wird, wie es Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach verspreche, sei allerdings unwahrscheinlich. „Das aktuelle finanzielle Problem der Krankenhäuser, die zu 70% ein weiteres Defizit für das Jahr 2024 erwarten, wird dadurch nicht gelöst, denn dies liegt an dem inflationsbedingten Kostensprung in den Jahren 2022 und 2023, der im Landesbasisfallwert und damit der Vergütung für Krankenhausbehandlungen nicht nachvollzogen wurde“, erklärt Neyer. De facto müssten wegen der festgelegten Preise für Krankenhausbehandlung bei steigenden Kosten die Krankenhäuser für jede Behandlung draufzahlen.

Dazu komme, dass die Bundesländer seit Jahrzehnten ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser nur zu einem Bruchteil nachgekommen seien. „Ein Großteil der Investitionen, die eigentlich das Land hätte finanzieren müssen, musste aus dem Betriebsergebnis heraus und durch Kreditaufnahme finanziert werden, deren Zinslast nun zusätzlich die Ergebnisse und auch die Liquidität belasten“, erklärt Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen. Zwar habe insbesondere Hessen die Finanzmittel für Krankenhausinvestitionen in den letzten Jahren aufgestockt, dennoch führe die Kostenentwicklung dazu, dass der Fehlbetrag nahezu unverändert sei. „Die Koalition in Hessen hat im Koalitionsvertrag eine deutliche Aufstockung der Investitionsmittel versprochen und wir erwarten, dass diese Mittel auch in der allgemeinen Pauschalförderung ankommen und nicht vollständig für die länderseitige Finanzierung des Transformationsfonds verwendet werden“, betont Hefty.

Hinsichtlich der bei der Krankenhausreform vorgesehenen Umstellung der Krankenhausplanung auf Leistungsgruppen herrsche weitgehend Konsens, dass dies eine geeignete Methode sei, um die Krankenhausleistungen und Krankenhausstrukturen effizienter zu planen. „Nordrhein-Westfalen hat gezeigt, dass die Leistungsplanung über die Leistungsgruppen funktioniert und auch zu der gewünschten Konzentration spezialisierter Leistungen führt“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Doch auch bei den Leistungsgruppen kompliziere die bundesweite Krankenhausreform die erfolgreiche Blaupause aus Nordrhein-Westfalen, da das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einen so genannten Leistungsgruppengrouper entwickle, der wesentlich komplexer als der nordrhein-westfälische sei. „Die Krankenhäuser und auch die Planungsbehörden der Länder können zwar nach dem nordrhein-westfälischen System grob abschätzen, wie sich Leistungen zukünftig verlagern, doch die Zuordnung der Leistungsgruppen durch den Leistungsgruppengrouper des InEK wird in vielen Fällen eine andere sein, so dass die Abschätzung der Folgen und strategische Entscheidungen immer noch unsicher sind“, erläutert Schaffert. Zudem werde ein weiteres vom Bundesgesundheitsministerium geplante Werkzeug zur Planung und Folgenabschätzung nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach „exklusiv“ den Ländern bereitgestellt und den Krankenhäusern selbst nicht zur Verfügung stehen.

„Erfreulicherweise haben wir in Hessen jedoch eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und den Krankenhäusern“, betont Schaffert. Das Land stehe bezüglich der Krankenhausreform in einem engen Austausch mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft und die landeseigene Hessen-Agentur bereite die Daten hervorragend auf, um nicht nur die Auswirkungen der Reform, sondern auch den Versorgungsbedarf in der Zukunft abzuschätzen. „Ich empfehle allerdings, mit der Konzentration von Leistungen über die Leistungsgruppen im ersten Schritt vorsichtig zu sein, denn zum einen ist es fraglich, ob von heute auf morgen die Krankenhäuser, denen bestimmte Leistungsgruppen zugewiesen werden, alle Leistungen der Häuser auffangen können, bei denen diese Leistungsgruppen wegfallen, zum anderen ist auch im Hinblick auf die Qualität ein gewisser Wettbewerb erforderlich“, betont Schaffert.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 02.10.2024

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