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Saarländische Krankenhausgesellschaft mit neuem Vorsitzenden

Neuer Vorsitzender der Saarländischen Krankenhausgesellschaft gewählt (Pressemeldung).



Die Saarländische Krankenhausgesellschaft eV (SKG), der Zusammenschluss der Träger der 19 saarländischen Krankenhäuser, hat im Rahmen ihrer neuen Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2024 einen neuen Vorstand gewählt. Der Tradition folgend, die einen turnusmäßigen Wechsel des Vorsitzenden des Vorstandes alle zwei Jahre vorsieht, löst Herr Bernd Mege, Geschäftsführer der Saarland Heilstätten GmbH (SHG), Herrn Manfred Klein, bis zum 31. 12. 2023 geschäftsführender Direktor des St. Nikolaus Hospitals Wallerfangen , als Vorsitzender ab. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Alexander Funk, Geschäftsführer der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken (CTS), gewählt.

Der neugewählte Vorsitzende Bernd Mege betonte die Wichtigkeit des gemeinsamen Schulterschlusses der Krankenhäuser in dieser Zeit. „Alle saarländischen Krankenhäuser sind unverzichtbar für die Gesundheitsversorgung im Saarland – das sieht Herr Minister Dr. Jung genauso.“ Daher darf ihre Existenz durch die bevorstehende Reform nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Alle Mitglieder der SKG waren sich darin einig, dass die gegenwärtig sehr angespannte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser einen Appell an die Politik notwendig macht und einstimmig eine Resolution (Anlage) verabschiedete.

Die Mitgliederversammlung fordert die Landesregierung eindringlich auf, den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes für die Krankenhausreform im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung und geordnete Transformation der Krankenhauslandschaft sind nicht gewährleistet.

Die von den Ländern geforderten Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden bisher nur unzureichend berücksichtigt. Insbesondere fehle nach wie vor einem längst überfälligen und bereits Anfang des Jahres vom Bundesgesundheitsminister versprochenen Inflationsausgleich. Alle Krankenhäuser würden mit ihren massiven Betriebskostendefiziten weiter vom Bund im Stich gelassen. Ohne Anhebung der Vergütungen bleibe somit unklar, wie die Existenz bedarfsnotwendiger Krankenhäuser abgesichert werden könnte, bis die Reform in ein paar Jahren ihre Wirkung entfalte.

„Das Saarland hat zwar dankenswerterweise im Doppelhaushalt 2024/25 die Investitionsförderung um 50 Mio.“ Euro erhöht; „Dennoch reicht das Geld bei weitem nicht aus, um die notwendigen Investitionen in eine zukunftsfeste Krankenhausinfrastruktur zu stemmen“, so der neu gewählte stellvertretende SKG-Vorsitzende, Alexander Funk. Auch sei es den Krankenhäusern aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage nahezu unmöglich, den geforderten Eigenanteil von 10 % bis 50 % der förderfähigen Kosten zu übernehmen. „Und jetzt sollen sie auch noch den Landesanteil am geplanten Transformationsfonds kofinanzieren – das ist ein Ding der Unmöglichkeit“, so Funk weiter. Deshalb fordert die SKG in ihrem Beschluss die Landesregierung auf, den Bogen nicht noch mehr zu überspannen, sondern allein den Landesanteil am Transformationsfonds über den Landeshaushalt bereit zu stellen.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft eV (SKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der Gegenwart 19 Krankenhäuser des Saarlandes in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihre per Gesetz übertragenen Aufgaben wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich stationär etwa 260.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 13.000 Mitarbeitern.

Quelle: Pressemeldung, 09.10.2024

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