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Aufwand der Anästhesiologie in geplanter Vergütungssystematik besonders berücksichtigen mydrg.de





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Aufwand der Anästhesiologie in geplanter Vergütungssystematik besonders berücksichtigen

Gesundheitsausschuss: Darum müssen anästhesiologische Leistungen Vorhaltekosten zugeordnet werden (Pressemeldung).



Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) bedankt sich für die Möglichkeit der Teilnahme von Dr. Markus Stolaczyk, Facharzt für Anästhesiologie und Leiter des Referats Gesundheitspolitik des BDA, als Sachverständiger an der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Stolaczyk machte in seiner Stellungnahme eindrucksvoll auf die dringende Notwendigkeit einer fairen und zukunftsfähigen Finanzierung der Anästhesiologie im Zuge der Krankenhausreform aufmerksam und sprach sich ausdrücklich für die Überführung der Kosten in die Vorhaltefinanzierung aus. Anderenfalls könne es nach der derzeitig geplanten Vorhaltefinanzierung im KHVVG zu Fehlallokation der anästhesiologischen und intensivmedizinischen Kosten kommen.

„Die Aussagen von Herrn Stolaczyk haben verdeutlicht, dass die im KHVVG geplante Vergütungssystematik die besonderen Anforderungen und den hohen personellen wie technischen Aufwand der Anästhesiologie nicht ausreichend berücksichtigt“, betont Prof. Grietje Beck, Präsidentin des BDA. „Eine zuverlässige künftige Finanzierung ist unerlässlich, um die hohe Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern langfristig zu sichern.“
In seiner Stellungnahme unterstrich Markus Stolaczyk, dass die Anästhesiologie eine zentrale Säule der Patientenversorgung darstellt und als Schnittstellenfach eine herausragende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit von Kliniken und Krankenhäusern hat. Gleichzeitig ist die Anästhesiologie im Gesetzentwurf zum KHVVG nicht ausreichend berücksichtigt. Die derzeitige Finanzierung über das Fallpauschalensystem (DRG-System) werde dieser komplexen und ressourcenintensiven Disziplin nicht gerecht und gefährde langfristig die flächendeckende Versorgungssicherheit.

Anästhesiologie ist essenzieller Bestandteil der stationären Versorgung
Der BDA fordert daher, die anästhesiologischen und intensivmedizinischen Kosten aus dem DRG-System in separate Vorhaltefinanzierungen zu überführen, um den Besonderheiten des Fachs Rechnung zu tragen. „Die Anästhesiologie ist kein optionaler Zusatz, sondern essenzieller Bestandteil der stationären Versorgung. Sie muss als strukturelle Komponente in der Finanzierung abgebildet werden“, so Stolaczyk.

Die Vorhaltefinanzierung würde es ermöglichen, die notwendige Infrastruktur sowie das qualifizierte Personal zuverlässig bereitzustellen, ohne dass diese Leistungen auf Basis von Fallzahlen refinanziert werden müssen. „Dies wäre ein wichtiger Schritt, um den hohen Standard der anästhesiologischen Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten und drohende Engpässe in der Patientenversorgung zu vermeiden“, erläutert Stolaczyk weiter.

Der Berufsverband der Anästhesistinnen und Anästhesisten appelliert an die Entscheidungsträger in der Politik, diese Forderungen im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform zu berücksichtigen. „Nur so können wir einer drohenden Unterfinanzierung unserer Abteilungen und Kliniken für Anästhesie und Intensivmedizin entgegenwirken, um auch in Zukunft die über zehn Millionen Patientinnen und Patienten auf einem hohen Niveau zu versorgen“, schließt Prof. Dr. Grietje Beck.

KHVGG, aber auch die ärztliche Weiterbildung, die Entbürokratisierung im Krankenhaussektor sowie das Hybrid-DRG-System in der vertragsärztlichen Versorgung waren auch Themen eines Austauschs mit Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministeriums, den der BDA kürzlich gesucht hatte. Dabei ging es den Vertretern des Berufsverbandes nicht nur darum, auf ihre Forderungen hinzuweisen, sondern konstruktive Lösungsvorschläge anzubieten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), Neuwieder Str. 9, 90411 Nürnberg, Telefon: 0911 933780, Fax: 0911 3938195

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