Empfehlung für die Kalkulation von Zusatzentgelten
Empfehlung für die Kalkulation von Zusatzentgelten. Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine "Empfehlung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG für die Kalkulation von Zusatzentgelten" vereinbart. Der Empfehlung ist eine durch das InEK erstellte Hilfestellung für die Kalkulation von Zusatzentgelten gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG und § 6 Abs. 2 KHEntgG beigefügt (InEK).