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Hybrid-DRG: Dringende Nachbesserungen für praxisambulanten Bereich gefordert

Sachkosten bei Hybrid-DRG: Eklatanter Kalkulations- und Informationsmangel führt zu innerärztlichen Konflikten (Pressenachricht).



Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) nimmt Bezug auf die jüngste Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag, die sich mit der Kalkulation der sogenannten Hybrid-DRG befasst. In der Anfrage ging es insbesondere um die Frage, wie die Sach- und Laborkosten in diesen neuen Fallpauschalen ermittelt wurden. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass die Sachkosten aufgrund fehlender Daten aus dem ambulanten Bereich ausschließlich auf Basis von Zahlen aus dem stationären Sektor kalkuliert wurden.

Dies hatte der BDA bereits seit langem vermutet und kritisiert diese Vorgehensweise scharf. „Die aktuelle Berechnung der Hybrid-DRG vernachlässigt die deutlich höheren Kosten im ambulanten Bereich und ist intransparent. Diese fehlerhafte Kalkulation benachteiligt insbesondere die ambulant tätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten“, erklärt Dr. Frank Vescia, Vize-Präsident des BDA.
Hybrid-DRGs sind für Leistungen vorgesehen, die sowohl in Kliniken als auch in Praxen erbracht werden können, mit dem Ziel, mehr Eingriffe ambulant durchzuführen. Doch da die ambulanten Sachkosten bisher nicht korrekt erfasst wurden, droht die Vergütung in vielen Fällen unzureichend zu sein.

Aktuelle Berechnung der Sach- und Laborkosten ist nicht tragfähig
„Mit der Bestätigung, dass die Sach- und Laborkosten auf Basis von Zahlen aus dem stationären Bereich berechnet wurden, räumt die Bundesregierung zwar ein, dass es derzeit keine ausreichende Datengrundlage für ambulante Sachkosten gibt, doch die Konsequenz daraus kann nicht sein, dass diese Kosten völlig vernachlässigt werden“, so Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referats Gesundheitspolitik beim BDA. „Die aktuelle Berechnung ist nicht tragfähig und muss dringend nachgebessert werden.“

Bereits mehrfach hatte der BDA kritisiert, dass der Rückgriff auf stationäre Kosten die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Hybrid-DRG im praxisambulanten Bereich stark beeinträchtigt. „Viele Kolleginnen und Kollegen berichten von Abhängigkeiten gegenüber kooperierenden Operateuren und einer ungerechten Verteilung der Hybrid-DRG“, ergänzt Jörg Karst, Vertreter der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA. „Wenn die Sachkosten in den Hybrid-DRGs enthalten bleiben sollen, dann muss klar beziffert werden, wie hoch die Sachkostenpauschalen sein sollen.“

Der BDA fordert daher dringend Nachbesserungen, insbesondere im Hinblick auf den Katalog 2025. „Das Bundesgesundheitsministerium hat es sich hier zu einfach gemacht. Man hat sektorengleiche Vergütungspauschalen erfunden, um Krankenhäuser zu motivieren, ambulant zu operieren, dabei jedoch die Bedürfnisse der Praxisambulanzen nahezu völlig ignoriert“, so Jörg Karst.

Nun überlasse das Ministerium die Verantwortung für Nachbesserungen der Selbstverwaltung, ohne dafür eine ausreichende Datenbasis bereitzustellen. „Dieser Kalkulations- und Informationsmangel ist eklatant und führt zu innerärztlichen Konflikten, insbesondere im Bereich der Sachkosten. Es muss jetzt eine gerechte und transparente Lösung her“, fordert BDA-Vizepräsident Vescia. Die Sachkosten müssen klar zugeordnet und angemessen beziffert werden, um faire Rahmenbedingungen für alle beteiligten Leistungserbringer zu schaffen.

Quelle: Pressenachricht, 09.10.2024

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