NRW: Schwere der Fälle als Kriterium für Förderung
NRW: Schwere der Fälle als Kriterium für Förderung. Das Gesundheitsministerium in NRW will das Krankenhausgesetz neu fassen. Ab 2008 nicht mehr die Betten, sondern die behandelten Fälle und ihre Schwere für Pauschalförderung relevant (Klinikmarkt).
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