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Sachkosten: Anpassungen gefordert

Sachkosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen transparent und fair gestaltet werden (PKG).



Nach der Einführung des Hybrid-DRG (hDRG) Vergütungssystems für alle Leistungsträger im stationären und ambulanten Bereich stellt sich für viele Leistungserbringer die Frage, wie diese Pauschalvergütung berechnet wurde und welche Leistungen sie genau umfasst. Pflegeleistungen für ambulante und kurzstationäre Leistungen sowie Sachkosten, insbesondere die Kosten für Implantate, bleiben unklar in der Herleitung.

Trotz wiederholter Anfragen verweigern sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch das von ihm beauftragte Institut IneK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) detaillierte Auskünfte über die Zusammensetzung und Berechnung der hDRG. Dies führt zu einer intransparenten Situation, in der Leistungserbringer gezwungen sind, sich durch Verhandlungen und Kompromisse zu kämpfen, um notwendige Leistungen sicherzustellen. Besonders bei kostspieligen Implantaten können Leistungserbringer schnell in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, während die Krankenkassen weiterhin Leistungen fordern, ohne die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen und entsprechend zu vergüten.

„Wir fordern eine umgehende Transparenz bei der Kostenfindung“, sagt Dr. Rüdiger Söder, Vorsitzender der PKG. „Die derzeitige Situation ist für alle Beteiligten untragbar und gefährdet die wirtschaftliche Stabilität der Praxen und Kliniken.“

Die PKG fordert daher umgehend Anpassungen zur transparenten und fairen Ermittlung der Sachkosten. Es muss eine Abkehr von Pauschalvergütungen für Implantate erfolgen und eine betriebswirtschaftlich fundierte Kostenfindung auf Basis der tatsächlichen Sachkosten sichergestellt werden. „Ein Beispiel dafür kann die Pharmaindustrie sein, die ebenfalls nicht mit Pauschalvergütungen arbeitet, um den medizinischen Fortschritt sicherzustellen“, betont Dr. Söder. „Die Gesundheit der Patienten darf nicht auf den Schultern der Kassenärzte lasten.“

Zusätzlich ist es entscheidend, die Auswirkungen auf die Patienten zu beleuchten: Intransparente und unzureichende Vergütungssysteme können dazu führen, dass notwendige medizinische Leistungen und hochwertige Implantate nicht mehr ausreichend finanziert werden. „Dies gefährdet die Qualität der Patientenversorgung und kann zu längeren Wartezeiten, weniger innovativen Behandlungsmethoden und einer insgesamt schlechteren medizinischen Versorgung führen“, warnt Dr. Söder. „Eine faire und transparente Kostenstruktur ist daher unerlässlich, um die bestmögliche Versorgung für alle Patienten sicherzustellen.“

Wir fordern vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Institut IneK, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um diese Missstände zu beheben und eine gerechte und transparente Kostenstruktur zu gewährleisten.

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die hierzu nötigen Schritte.

Für weitere Informationen über die Arbeit der Deutschen Praxisklinikgesellschaft e.V. besuchen Sie bitte www.pkgev.de.

Quelle: PKG, 22.05.2024

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