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Wahlärztliche Leistungen auch bei Hybrid-DRG im Krankenhaus

Ärztliche Wahlleistungen auch bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus möglich (Pressemeldung).



Gute Nachrichten für privatversicherte Patienten sowie für Krankenhäuser und Chefärzte: Nach Einführung der neuen speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) in diesem Jahr haben der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bekräftigt, dass auch hier wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus erbracht werden können. Die Behandlung durch Wahlärzte kann also mit den privatversicherten Patientinnen und Patienten vereinbart werden, wenn es sich um Leistungen aus dem Katalog der neuen Hybrid-DRG-Verordnung handelt, auch wenn diese im Krankenhaus ambulant durchgeführt werden.
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Quelle: Pressemeldung, 21.06.2024

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