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Ärztekammer: Kostet die Umsetzung der Krankenhausplanung 2,5 oder 7 Milliarden Euro?

Vorstellungen über Finanzbedarf zur Umsetzung der NRW-Krankenhausreform gehen zwischen Ministerien und Kliniken auseinander (ÄKWL).



Krankenhausreform: ÄKWL fordert verlässliche Finanzierung – Kritik an unzureichenden Transformationsfonds. Im Hinblick auf die geplanten Krankenhausreformen auf NRW- und Bundesebene fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle, eine „stabile, verlässliche und vor allem ausreichende Finanzierung für die Krankenhäuser in der Übergangsphase“ und beklagt: „Die Betriebsmittelfinanzierung der Kliniken durch den Bund ist absolut nicht ausreichend und gefährdet so die Existenz der Krankenhäuser, denn sie deckt die tatsächlichen Kosten in keiner Weise ab.“

Der auf zehn Jahre angelegte Transformationsfonds des Bundes, der die Kliniken bei den Umstrukturierungen im Zuge der Krankenhausreform unterstützen soll, „ist unzureichend und greift viel zu spät“, kritisiert Gehle. „Wir müssen die Sorgen der Krankenhäuser jetzt ernst nehmen und ihnen den ökonomischen Druck nehmen. Und wir müssen vor allem aufpassen, dass Kliniken nicht schon vor der Reform tot sind. Nur eine direkte Erhöhung der Betriebsmittel wirkt sofort.“

Die Krankenhäuser müssten wissen, was die Reformen für sie finanziell bedeuten. Gegebenenfalls müsse die Betriebsmittel-Ausstattung durch Steuergelder ergänzt werden, sagt der Kammerpräsident. Zudem sei es auch wichtig, dass die Länder ihrer Aufgabe der Investitionskostenfinanzierung in ausreichendem Maße nachkämen. Der Transformationsfonds des Landes in Höhe von 2,5 Milliarden Euro alleine werde nicht ausreichen. Derzeit herrsche in den Kliniken sowohl in der Ärzteschaft als auch in den Leitungen der Häuser eine „große Unsicherheit, wie es weitergehen soll und kann“.

„Die Ärztekammer hat das Thema der sicheren Finanzierung in der laufenden Anhörungsphase auf jeden Fall im Blick“, so ihr Präsident. „Was wir zukünftig brauchen, sind zum Beispiel vernünftige Vorhaltepauschalen, die eine verlässliche Finanzbasis gewährleisten. Pseudo-DRGs, die nur scheinbar die alten Fallpauschalen ablösen, helfen keinesfalls weiter.“ Das bisherige DRG-System etwa berücksichtige weder steigende Personalkosten oder einen Inflationsausgleich und genüge deshalb nicht den Ansprüchen an eine adäquate und leistungsgerechte Vergütung von Krankenhausleistungen.

Ein besonderes Augenmerk lege die Kammer bei der Begleitung der NRW-Krankenhausreform auf das Thema der ärztlichen Weiterbildung. „Auch die Kolleginnen und Kollegen in ihrer Weiterbildung brauchen schnell Sicherheit auf ihren zukünftigen Weiterbildungswegen.“

Die ÄKWL wird über ihre Repräsentanten in den Verwaltungsbezirken der Kammer Kontakt mit den Klinikvertretern aufnehmen und deren Einschätzungen zur geplanten Krankenhausreform sammeln. „So gewinnen wir einen Überblick über die derzeitige Stimmungslage in den Häusern, werden uns daraus ein Meinungsbild machen und dann gegenüber dem Gesundheitsministerium eine Stellungnahme abgeben.“

Quelle: ÄKWL, 25.07.2024

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