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Interessenbekundungsverfahren: Gesundheitsregionen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung in NRW

Gesundheitsregionen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung: NRW-Gesundheitsministerium startet Interessenbekundungsverfahren (Pressemeldung).



Gesundheitsminister Laumann: Wir erproben neue Ansätze der Vernetzung für die ambulante medizinische Versorgung der Zukunft: Der demographische Wandel mit der Alterung der Bevölkerung und des Gesundheitspersonals stellt die Gesundheitsversorgung vor große Herausforderungen. Um diese besser mit Präventionsangeboten, gesundheitsfördernden Ansätzen und pflegerischer Versorgung zu verbinden, erprobt die Landesregierung die stärkere Vernetzung der vorhandenen Angebote in Gesundheitsregionen und fördert dies mit Mitteln in Höhe von insgesamt 500.000 Euro jährlich. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre. Für diesen Zeitraum wird das Ministerium mindestens zwei Gesundheitsregionen fördern. Mindestens je eine wird sich im ländlichen und eine im strukturschwachen Raum befinden. Das Interessenbekundungsverfahren startet am Montag, 12. August 2024. Bewerben können sich Konsortien unter Federführung einer oder mehrerer Kommunen.

„Die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen ist insgesamt gut. Dennoch müssen wir die lokalen Versorgungsstrukturen zukunftsfest weiterentwickeln, um dem demographischen Wandel, dem Fachkräftemangel und der schwierigen Finanzierungslage der gesetzlichen Krankenversicherung zu begegnen. Hierzu wollen wir insbesondere Versorgungsprozesse besser als bisher aufeinander abstimmen. Ich höre oft genug, wie schwierig es für Patientinnen und Patienten ist, wenn Ärztinnen und Ärzte, Pflege und Krankenhäuser nicht ausreichend miteinander kommunizieren. Gesundheitsregionen können dazu beitragen, hier besser zu werden und so auch dem zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitssystem begegnen. Analog zu Krankenhausreform kann es dadurch auch im niedergelassenen Bereich mehr Kooperation geben und die Versorgung gestärkt werden. Wir erproben die Gesundheitsregionen gemeinsam mit unseren Partnern und entwickeln den Prozess kontinuierlich weiter“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Gesundheitsregionen haben das Ziel, ihre Angebote in multiprofessionellen und natürlich auch digitalen Netzwerken zu bündeln und ihr Angebot an den Bedarfen vor Ort auszurichten. Dabei nehmen sie sowohl medizinische als idealerweise auch pflegerische, rehabilitative, präventive und ergänzende Bedarfe in den Blick und halten entsprechende Angebote vor. In Regionen mit einer eher älteren Bevölkerung kann etwa die Vernetzung von Hausarztpraxen, ambulanter Pflege und sturzpräventiven Angeboten im Vordergrund stehen. In anderen Regionen kann dagegen eine engere Zusammenarbeit von Kinderarzt- und Hebammenpraxen notwendig sein. Zudem zielen die Gesundheitsregionen auf einen verbesserten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung durch niedrigschwellige Angebote ab, beispielsweise aus der Familien- und Jugendhilfe.

Die Gesundheitsregionen bilden ein multiprofessionelles, sektorenübergreifendes und digital vernetztes Angebot. Dieses kann sich an einem Ort befinden, aber auch aus räumlich verteilten Angeboten bestehen, die wie unter einem Dach agieren. Diese Gesundheitszentren verfolgen dabei das Ziel, Behandlungsprozesse zu optimieren und innovative Arbeitsprozesse zu nutzen, so beispielsweise auch die Durchführung ärztlicher Leistungen durch medizinisches Fachpersonal. Die Größe einer Gesundheitsregion ist abhängig von den gewachsenen Strukturen vor Ort und kann sowohl großstädtische Teilgebiete als auch Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen umfassen, die gemeinsam aktiv werden.

Die Verantwortung für die ambulante Gesundheitsversorgung tragen grundsätzlich die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Das Gesundheitsministerium möchte mit dem Aufbau der Gesundheitsregionen einen zusätzlichen Beitrag für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung leisten und setzt damit eine wesentliche Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.

Das Verfahren wird durch das Landeszentrum für Gesundheit begleitet. Interessenbekundungen können bis zum 13. Oktober 2024 per E-Mail gerichtet werden an: Gesundheitsregionen@lzg.nrw.de

Weitere Informationen zu den Gesundheitsregionen sowie zum Verfahren der Interessenbekundung finden sich unter: https://www.lzg.nrw.de/versorgung/gesundheitsregionen/index.html

Quelle: Pressemeldung, 12.08.2024

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