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Neues Bürokratiemonster für die Krankenhäuser

Bürokratiemonster: Klinikverbund Hessen befürchtet eine Taktik, umstrittene Regelungen über Änderungsanträge einzubringen (Klinikverbund Hessen). buerokratie-hospital.jpeg



Mit einem vom Bundesgesundheitsministerium formulierten Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, vierteljährlich Daten zu den beschäftigten Krankenhausärzten mit Zuordnung zu Leistungsgruppen zu übermitteln. Eine entsprechende Regelung sei bereits im Krankenhaustransparenzgesetz geplant gewesen, aber wegen massiver Kritik zurückgezogen worden.

Für den Klinikverbund Hessen, den Verband der öffentlichen und kommunalen Krankenhäuser in Hessen, führe diese Regelung zu neuer und unnötiger Bürokratie. Die Leistungsgruppen, die ab 2027 Grundlage der Krankenhausplanung werden sollen, seien wesentlich differenzierter als Fachabteilungen und eine Ärztin oder ein Arzt könne in mehreren Leistungsgruppen tätig sein. „Diese Regelung zeigt erneut den überzogen theoretischen Ansatz im Bundesgesundheitsministerium, wo offensichtlich Kenntnisse über die praktische Arbeit und Organisation im Krankenhaus nicht vorhanden sind“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Denn eine exakte zeitliche Zuordnung ärztlicher Tätigkeiten zu Leistungsgruppen sei ein unfassbarer bürokratischer Aufwand und faktisch unmöglich. Die endgültige Definition der Leistungsgruppen stehe erst im nächsten Jahr fest und erst 2027 werde entschieden, welche Leistungsgruppen in dem jeweiligen Krankenhaus überhaupt erbracht werden dürften.

„Es wird so getan, als hätten die Ärztinnen und Ärzte und andere Krankenhausbeschäftigte nichts anderes zu tun und könnten nebenher noch zusätzlich dokumentieren, in welcher Leistungsgruppe sie gerade tätig sind. Und das neben den sowieso heute bereits überbordenden Dokumentationen für die Abrechnung und den Medizinischen Dienst“, betont Neyer. Darunter leide erneut die zeitliche Kapazität für die eigentliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, zumal sich die Ärztinnen und Ärzte jetzt schon über zu viel Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten beklagten und dies auch häufig als Grund für den Berufsausstieg genannt werde.

„Ich halte die Einführung umstrittener Regelungen im parlamentarischen Verfahren über Änderungsanträge mit extrem kurzer Stellungnahmefrist für eine bewusste Methode des Bundesgesundheitsministeriums, um die Diskussion klein zu halten“, erklärt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Selbstverständlich sei das parlamentarische Verfahren dazu da, die Formulierungen zu diskutieren und auch ggf. im Sinne einer Verbesserung zu ändern. „Dass aber relevante Regelungen bewusst nicht in den eigentlichen Gesetzentwurf aufgenommen, sondern erst nachträglich als Änderungsantrag eingebracht werden, wie zwischen den Zeilen einigen Äußerungen von Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministerium zu entnehmen ist, halte ich nicht zuletzt auch für ein bedenkliches Demokratieverständnis“, so Schaffert. Dieses Vorgehen sowie die zunehmende Tendenz, Gesetzentwürfe als eilbedürftig zu definieren und möglichst rasch durch den Bundestag zu bringen, führe letztlich auch zu handwerklich schlechten Gesetzen, deren Umsetzung für die Betroffenen auch immer wieder mehr Probleme aufwerfe, als das Gesetz zu lösen versuche. „Ich appelliere daher auch an die Bundestagsabgeordneten, diese Methoden nicht zu akzeptieren und ihr eigenes Recht, aber auch das Recht der betroffenen Verbände, zur ausreichenden Prüfung, Diskussion und Bewertung gesetzgeberischer Regelungen zu schützen“, betont Schaffert.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 13.06.2024

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