PpUGV 2021: Gute Regelungen mit Konkretisierungsbedarf
PpUGV 2021: Gute Regelungen mit Konkretisierungsbedarf (AOK Bundesverband).
Der AOK-Bundesverband begrüßt die Inhalte der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für 2021 ausdrücklich. Für die OK-Gemeinschaft hat die Gewährleistung des Patientenschutzes und die hohe Qualität der pflegerischen Patientenversorgung im Krankenhaus einen hohen Stellenwert, heißt es in der Stellungnahme
zur Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium. Dafür sei eine ausreichende Anzahl von
Pflegekräften, die in der Versorgung der Patienten tätig seien, unabdingbar.
Die PpUGV erstreckt sich aktuell über insgesamtacht pflegesensitive Bereiche
der Krankenhausversorgung: die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie,
die Unfallchirurgie, Herzchirurgie, Neurologie, Neurologie Schlaganfalleinheit,
Neurologische Frührehabilitation. [...]
Quelle: AOK Bundesverband, 07.10.2020