Az. 1 BvR 347/98: Wo endet die Leistungspflicht der Kassen genau? Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch Schwerkranker auch auf alternative Heilmethoden betont />
Alarmstimmung bei den Privaten - Verband befürchtet Gleichstellung mit gesetzlichen Kassen und Nachteile für Versicherte />