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Thüringer Krankenhausplan im Planungsausschuss

Achter Thüringer Krankenhausplan im Krankenhausplanungsausschuss beschlossen (Pressemeldung).



Der Thüringer Krankenhausplanungsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf für den Achten Thüringer Krankenhausplan mit geringfügigen redaktionellen Änderungen einstimmig beschlossen. Als ständige Mitglieder gehören dem Gremium alle wesentlichen Akteure und Entscheider der Gesundheitsversorgung an. Den Vorsitz hat das Thüringer Gesundheitsministerium.

Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Planlaufzeit wird beispiellosen Transformationsprozess mit sich bringen.“

Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Ich bin sehr froh über diesen Beschluss. Der jetzt vorliegende Achte Thüringer Krankenhausplan gibt einen Orientierungsrahmen und schafft so weit, wie es derzeit möglich ist, Klarheit. Für die psychiatrischen Disziplinen können wir noch im Sommer den Planungsaufruf starten.“

In den somatischen Bereichen muss sich das weitere Verfahren hingegen am laufenden Gesetzgebungsprozess zur Vergütungsreform des Bundes orientieren. Aktuell liegen diesbezüglich weder verlässliche Zeitschienen noch abschließende Planungsparameter vor, was eine detaillierte Thüringer Krankenhausplanung für die somatischen Bereiche zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich macht.

Während in Thüringen bisher nach Fachbereichen geplant wurde, sieht die Bundesreform sogenannte Leistungsgruppen mit entsprechenden Qualitätskriterien vor. Es benötigt demzufolge eine Umstellung der Planungssystematik und damit auch einen neuen Planungsprozess.
Mit der „Kleinen Thüringer Krankenhausgesetznovelle“ wurden bereits die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine Planung nach Leistungsgruppen geschaffen. Auch das vorhandene externe Gutachten zur Vorbereitung des Achten Thüringer Krankenhausplans legt erstmals die 60 somatischen Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen zugrunde, die für die Bundesreform im Wesentlichen als geeint gelten.

Im Ergebnis ist festzustellen: Die Thüringer Krankenhauslandschaft ist durch den Konzentrationsprozess in den 1990er Jahren gut strukturiert. Alle vorhandenen Standorte werden für die flächendeckende Grund- und Notfallversorgung der Thüringer Bevölkerung gebraucht. Lediglich die Leistungsprofile der Krankenhäuser müssen parallel zum Bundesreformprozess anhand der zukünftigen Parameter zu den Leistungsgruppen und Qualitätskriterien überprüft werden.

Dazu erklärt die Ministerin: „Die gute Nachricht ist: Wir haben jetzt einen Achten Thüringer Krankenhausplan und wir können für die psychiatrischen Disziplinen den Planungsprozess wie vorgesehen bis zum Jahreswechsel umsetzen. Für die somatischen Bereiche wird die Planlaufzeit hingegen einen beispiellosen Transformationsprozess mit sich bringen. Wir werden alles daran setzen, die anstehenden Schritte der Bundesreform hier in Thüringen schnellstmöglich begleitend umzusetzen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Thüringer Kliniken zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den neuen Vergütungsregelungen profitieren. Am Ende steht eine zukunftssicher und bedarfsgerecht aufgestellte Krankenhauslandschaft in Thüringen.“

Der Achte Thüringer Krankenhausplan muss nun noch vom Thüringer Landeskabinett beschlossen werden. Dies ist für Mitte Juli 2024 vorgesehen. Den Beschluss vorausgesetzt, gilt der Achte Thüringer Krankenhausplan von 2024 bis 2030 für die Dauer von sechs Jahren.

Der aktuelle Arbeitsstand des Achten Thüringer Krankenhausplans nach Planungsausschuss und das Plangutachten stehen zur Verfügung unter: https://www.tmasgff.de/gesundheit/krankenhaus

Weitere Informationen:

Im Krankenhausplanungsausschuss vertreten sind gemäß Thüringer Krankenhausgesetz Paragraf Fünf die Landeskrankenhausgesellschaft, die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, die kommunalen Spitzenverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der Verband der Privatkrankenanstalten, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung, die Landesärztekammer Thüringen, der Landesverband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Thüringen sowie der Verband kommunaler Gesundheitseinrichtungen.

Die vier bisherigen Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen werden beibehalten. In Thüringen gibt es aktuell 45 Krankenhäuser mit 54 Standorten und rund 15.500 Betten.

In den psychiatrischen Disziplinen bleibt es für die Planung bei der Orientierung an der geltenden Weiterbildungsverordnung der Landesärztekammer Thüringen. Diese weist die Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho­­­­therapie aus und ist von der beschriebenen Bundesreform unberührt.

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