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White-Paper zur Sicherung der stationären Krankenversorgung mydrg.de





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White-Paper zur Sicherung der stationären Krankenversorgung

Bundesweit gleichwertige stationäre Gesundheitsversorgung / Grundgesetzliche Vorgabe wird durch Krankenhausreform missachtet, Versorgungslücke wird größer (Whitepaper, PDF, 272 kB).



Spricht Gesundheitsminister Lauterbach über seine geplante Krankenhausreform, so möchte man meinen, dass die Qualität der Versorgung, der Patientennutzen, die Entbürokratisierung sowie die Bewältigung des Fachkräftemangels die Ziele seiner Pläne darstellt. Eigentlich aber geht es vor allem um Kostensenkung. Die Reform löst jedoch das bestehende Versorgungsproblem für die Menschen in vielen Regionen nicht, das Gegenteil ist der Fall.

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland kränkelt unumstritten und das nicht erst seit gestern. Grundlegende Reformen sind daher unausweichlich. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen hierzu ein neues Vergütungssystem vor, welches mittels Vorhaltepauschalen, den ökonomischen Druck von den Kliniken nehmen soll. Weiterhin soll der ambulante Sektor konsequent ausgebaut-, Spezialbehandlungen zentralisiert und damit die Krankenhauslandschaft konsolidiert und Fachkräfte mobilisiert werden.

„Allerdings wird die grundsätzliche Fehlverteilung der stationären Vorhaltestrukturen zwischen den Ländern nicht behoben - im Gegenteil. Die Reform wirkt auf alle Kliniken bundesweit in gleicher Weise, unabhängig davon, wie die tatsächliche Versorgungssituation und die Rahmenbedingungen vor Ort in der Region sind. Es gibt Regionen, da ist die Versorgung der Bevölkerung schon heute massiv ausgedünnt, Wartezeiten oder gar nicht mehr vorhandene Fachgebiete verhindern den Zugang der Bürger zur medizinischen Versorgung.“, erklärt Hans-Peter Schlaudt, Geschäftsführer der JOMEC GmbH Healthcare Consulting + Management.

Schlaudt, der auf über 25 Jahre Erfahrung im Sektor Kliniksanierung zurückblicken kann, führt aus, dass die Kliniken durch das neue Vergütungssystem keineswegs finanziell bessergestellt werden. „Es wirft erhebliche Zweifel auf, dass alle Kliniken in allen Bundesländern systemisch und finanziell gleichbehandelt werden.“ Schlaudt bezieht sich hierbei auf den im Grundgesetz Artikel 72 Abs. 2 verankerten Anspruch der Bürger auf „gleichwertige Lebensverhältnisse“. „Wir können die Kliniklandschaft nicht überregional betrachten, so betrieb Baden-Württemberg beispielsweise 53.552 Betten im Jahr 2022, was einer Dichte von etwa 475 Betten pro 100.000 Einwohner entspricht, während Nordrhein-Westfalen 622 Betten pro 100.000 Einwohner vorgehalten hat“, erklärt Schlaudt und weiter: „Nimmt man diese Kennzahlen als Maßstab, so müsste man heute festhalten, dass Baden-Württemberg auf eine massive Gefährdung der Gesundheitsversorgung der Bürger zusteuert, während beispielsweise NRW in Klinikbetten schwimmt.“

Insbesondere in ländlichen oder weniger dicht besiedelten Gebieten führe dies zu Versorgungsengpässen, langen Warte- und Wegezeiten. Letztlich sinke hierdurch die Attraktivität der weit unterdurchschnittlich versorgten Regionen was erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die regionale Wirtschaft habe und eine Negativspirale mit Abwanderung der Menschen auslösen könne, erklärt Schlaudt weiter. Auch im Rahmen der Reform wird der Bedarf der stationären Vorhaltung noch immer an der Inanspruchnahme - also der bestehenden Fallzahl gemessen. „Damit ist und bleibt das Versorgungsangebot dort hoch, wo es viele tradiert vorgehaltene Kapazitäten gibt. Die Krankenhausreform schafft keine Gleichwertigkeit, sondern sie setzt für alle Kliniken in allen Regionen die gleichen Maßstäbe, ohne die regionale Situation zu berücksichtigen“, so Schlaudt.

Im Rahmen einer Analyse hat der Krankenhausexperte weiterhin aufgezeigt, dass auf Grund dieser Vorgehensweise die Krankenkassen in Baden-Württemberg und Brandenburg deutlich weniger Geld für die stationäre Behandlung eines Versicherten ausgeben als die übrigen Bundesländer. „Wird mit den Krankenkassenbeiträgen aus dem unterversorgten Baden-Württemberg die Überversorgung in NRW finanziert? Spiegelt das aus Sicht des Grundgesetzes „gleichwertige Lebensbedingungen“ wider“, stellt Schlaudt provokativ in Frage.

Um die zukünftigen Herausforderungen an eine gleichwertige Gesundheitsversorgung zu bewältigen, hat Schlaudt auch einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet: „Der wichtigste Schritt einer zukunftsweisenden Gesundheitsreform wäre es, eine regionale sektorenübergreifende Planung zu ermöglichen. Land, Region, Krankenkassen müssen in die Lage versetzt werden nach den Gegebenheiten vor Ort Gesundheitsangebote zu organisieren. Insbesondere für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Fläche ist die Verfügbarkeit von Ärzten, Pflegekräften, MFA, Rettungskräften etc. unabdingbar. Dazu bedarf es dringend flexible Ausgleichsoptionen z.B. bzgl. des Gehaltsgefälles zur Schweiz. „Jede Region hat ihre Besonderheiten und Herausforderungen, die nicht zentral und mit dem gleichen Instrumentenkasten wie seit 30 Jahren gelöst werden können“, kommentiert er abschließend.

Zur Person:
Dr. med. Hans-Peter Schlaudt
Als Arzt, Business- und Management-Coach und langjähriger Managementberater kennt er die Gesundheitsbranche aus allen Blickwinkeln. Die Verbindung von Medizin und Management für eine patientenorientierte Medizin ist seit mehr als 25 Jahren sein Herzensanliegen. Er ist Spezialist in Fragen der Unternehmensstrategie, Führungs- und Organisationsentwicklung sowie dem Management und der Kommunikation in Krisensituationen. Aus der klinischen Tätigkeit wechselte Dr. Schlaudt 1995 in die Beratungsbranche. Seitdem haben er und sein Team ihre Expertise in mehr als 500 Projekten erfolgreich eingebracht. In mehr als 16 Kliniken und deren Tochtergesellschaften hat JOMEC inzwischen auch die Geschäftsführung übernommen.

Anlage:
White-Paper zur Sicherung der stationären Krankenversorgung
Die aktuelle Verteilung der Krankenhausbetten und die Krankenhausreform (KHVVG) missachten die Vorgaben des Grundgesetzes für bundesweit gleichwertige Lebensbedingungen.

Quelle: Pressemeldung, 03.06.2024

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