Ehemaliger Anästhesie-Chefarzt wehrt sich gegen Kündigung /> Krankenhäuser in Baden-Württemberg: Leichter Anstieg der Fallzahl />

Ambulant operierende Praxen: Entbindung von regelmäßiger Überwachung möglich mydrg.de





star_outline

Ambulant operierende Praxen: Entbindung von regelmäßiger Überwachung möglich

Handlungsempfehlung für Gesundheitsämter zum Umgang mit ambulant operierenden Praxen (KV Nordrhein, PDF, 224 kB).



Praxen mit Genehmigung für ambulantes Operieren sind verpflichtet, diese vor Aufnahme des Betriebes bei dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Danach unterliegen diese Praxen automatisch der infektionshygienischen, regelmäßigen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Nun können sich Praxen, die ausschließlich Operationen mit sehr geringem oder geringem Infektionsrisiko vornehmen, von der regelmäßigen Überwachung entbinden lassen. Dazu gibt es eine neue Handlungsempfehlung für die Gesundheitsämter.

Es gibt eine neue Handlungsempfehlung für Gesundheitsämter für den Umgang mit ambulant operierenden Praxen.
Einrichtungen für ambulantes Operieren unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§23 Abs. 6 IfSG). Außerdem sind diese Einrichtungen verpflichtet, sich an die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen NRW (HygMedVO NRW) zu halten, indem sie zum Beispiel die erforderliche personelle Ausstattung sicherstellen – mit der Beschäftigung von Krankenhaushygienikerinnen und -hygienikern sowie Hygienefachkräften.
[...]

Quelle: KV Nordrhein, 26.08.2024

« Ehemaliger Anästhesie-Chefarzt wehrt sich gegen Kündigung | Ambulant operierende Praxen: Entbindung von regelmäßiger Überwachung möglich | Krankenhäuser in Baden-Württemberg: Leichter Anstieg der Fallzahl »